Müssen heute eichgetauschte Messgeräte unbedingt Funkzähler sein?

#1 von Vermieterheini1 , 18.03.2023 08:49

Wegen Ablauf der Eichgültigkeit müssen in einer WEG bis spätestens 31.12.2023 alle vorhandenen WEG-eigene Zähler
für Kalt- und Warmwasser, Wärmezähler und Heizkostenverteiler eichgetauscht (1) werden.

Frage:
=====
Müssen es bei Eichtausch im Jahr 2023 unbedingt Funkzähler (2) sein?

Ich könnte auch fragen:
Ist ein Eichtausch eine NEUinstallation im Sinne des Gesetzes?
Genau das ist die entscheidende Frage!



Erläuterungen:
-----------------
WEG = Wohneigentümergemeinschaft.

(1)
In der Praxis werden die oben genannten Zähler niemals ausgebaut, (nach)geeicht und dann wieder eingebaut,
sondern diese Zähler werden immer eichgetauscht.
D.h. die Zähler haben nach dem Eichtausch immer eine anderen Seriennummer, können von einem anderen Hersteller und ein anderer Typ sein.
Die neuen Zähler werden immer anstelle der alten Zähler eingebaut, ersetzten also immer die alten Zähler.
In der Praxis werden - aus Kostengründen - IMMER zeitgleich ALLE vorhandene WEG-eigene Zähler eichgetauscht.
Das war meist auch früher so, als die Eichgültigkeit noch unterschiedlich lang war.
Die eichgetauschten Zähler innerhalb der WEG haben damit immer die gleiche Eichgültigkeit.

(2)
Fernablesbare Zähler sind in der Praxis IMMER Funkzähler!
Verkabelung mit Internetanschluss ist in der Praxis nicht vorhaben, nicht einmal in Neubauten!



Im Zusammenhang mit meiner Frage,
ob es beim Eichtausch im Jahr 2023 unbedingt Funkzähler sein müssen,
muss man bedenken,
dass bis spätestens 31.12.2026 ALLE Zähler, die für die Heizkosten- und Warmwasserabrechnung benötigt werden, fernablesbar sein müssen,
also nachgerüstet (was in der Praxis nicht gemacht wird) oder ausgetauscht sein müssen.
Zusätzlich gelten dann noch weitere Bedingungen, wie z.B. Stand der Technik, Interoperabilität, Datenschutz und Datensicherheit. (3)
Bei Eichtausch im Jahr 2023 endet die Eichgültigkeit am 31.12.2029.
Wenn 2023 NICHT fernablesbar eichgetauscht wird (soweit gesetzlich zulässig) müssen alle Zähler bis spätestens 31.12.2026 durch fernablesbare ersetzt werden.
1. Wer garantiert, dass im Jahr 2023 eingebaute fernablesbare Zähler den im Jahr 2026 gültigen gesetzlichen Bestimmungen (3) entsprechen?
2. Wie viel kosten im Jahr 2023 den momentan gültigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechnende fernablesbare Zähler?
3. Wie hoch ist der Betrag, der sich in den Jahren 2024 bis 2026 durch nicht fernablesbare Zähler einsparen lässt?
Dabei muss man unbedingt das bedenken, was mit Funkzählern "verbunden" ist, die monatliche sehr umfassende Verbrauchsinformationspflicht!
Das wird schön teuer und bringt rein gar nichts!


Vielen Dank für Antworten.


Vermieterheini1  
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zuletzt bearbeitet 18.03.2023 | Top

RE: Müssen heute eichgetauschte Messgeräte unbedingt Funkzähler sein?

#2 von Volker , 22.03.2023 18:41

Hallo Vermieterheini1,

die Antwort ergibt sich aus der Heizkostenverordnung (HKVO):

Grundsatz: Die HKVO geht allen rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen vor. Auf §§ 2 + 3 wird ausdrücklich hingewiesen.

Bedeutet, dass ganz gleich, was die GdWE beschlossen hat oder evtl. noch beschliießen wird (will), die Bestimmungen der HKVO gehen vor. Diese gilt allerdings nicht für die Kaltwasserzähler!

Im Rahmen des Austauschs ist m. E. als erstes zu klären, ob die bisher eingebauten Geräte gemietet oder gekauft sind. Beides hat Auswirkungen auf den Austausch. Bei gemieteten Geräten können die Geräte auch zukünftig gemietet bleiben. Im Normalfall wird dann allerdings der bisherige Dienstleister, der die Geräte vermietet hat, zum Ablauf der Eichfrist tätig werden und die alten Teile austauschen.

Demzufolge gehe ich davon aus, dass die derzeit verbauten Geräte gekauft worden sind. Dann sollte die GdWE sich als erstes darüber einig werden, ob die neuen Geräte ebenfalls wieder gekauft oder ob sie gemietet werden. Beim Kauf stellen die Kosten für die jeweiligen Sondereigentümer Werbungskosten (bei Vermietung) oder nicht abzugsfähige Kosten (bei Eigennutzung) dar.

Beim Übergang auf Miete der Geräte ist § 4 (2) der HKVO zu beachten. Die Anmietung ist davon abhängig, dass die Mehrheit der Nutzer (Mieter und/oder Eigentümer) der Anmietung zustimmt.

§ 5 (2) gibt bereits im Text die Antwort auf die Fragestellung "Fernablesbar".

Zitat
Ab dem 1. Dezember 2022 dürfen nur noch solche fernablesbaren Ausstattungen installiert werden, die sicher an ein Smart-Meter-Gateway nach § 2 Satz 1 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026) geändert worden ist, unter Beachtung des in Schutzprofilen und Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik niedergelegten Stands der Technik nach dem Messstellenbetriebsgesetz angebunden werden können.



Zu den Heizkostenverteilern noch folgender Hinweis:
Diese fallen nicht unter die Eichpflicht. Allerdings stehen die Hersteller auf dem Standpunkt, dass die eingebauten Batterien nur eine Lebensdauer von 10 Jahren haben. Im Jahr, welches 10 Jahre nach dem Einbau erreicht wird, werden die Heizkostenverteiler daher ebenfalls erneuert.

Die Zusatzfragen lassen sich nur durch Einholung von Angeboten beantworten.

Volker


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