Umlageschlüssel für Wasser und Abwasser

#1 von Volker , 15.11.2010 17:00

Hallo Vermieter von Wohnraum,

der BGH hat die Urteilsbegründung zu VIII ZR 183/09 veröffentlicht. Es geht in dem Urteil um die Wirksamkeit eines Umlageschlüssels für weitgehend verbrauchsabhängige Betriebskosten, bei denen aber auch nicht verbrauchsabhängige Kosten anfallen.

Der BGH weist darauf hin, dass grundsätzlich auch verbrauchsunabhängige Kosten nach einem verbrauchsabhängigen Schlüssel umgelegt werden können, wenn diese in den Gesamtkosten enthalten sind. Im Hinblick auf das Leerstandsrisiko, welches der Vermieter zu tragen hat, ist die im Urteil aufgeführte Klausel jedoch für unwirksam erklärt worden.

Mich würde interessieren, wer welche Klauseln mit vergleichbaren oder anderen Texten in seinen Mietverträgen verwendet.

Volker


Volker  
Volker
Beiträge: 686
Registriert am: 26.10.2010

zuletzt bearbeitet 15.11.2010 | Top

RE: Umlageschlüssel für Wasser und Abwasser

#2 von Judy , 16.11.2010 08:25

Ich setze mich mal sehr interessiert dazu. Ich wüsste nicht wirklich, welche Positionen da möglich wären. Evtl. noch Schornsteinfegergebühren, was ich persönlich jedoch nicht für fair halte, da z. B. bei Gas der Schornstein eigentlich gar nicht mehr verschmutzt wird, sondern mehr oder weniger nur noch die Messung anfällt. Somit spielt es auch keine Rolle mehr, ob ein Mieter viel oder wenig heizt.

LG
Judy

Judy  
Judy
Beiträge: 168
Registriert am: 28.10.2010


RE: Umlageschlüssel für Wasser und Abwasser

#3 von Volker , 16.11.2010 11:46

Hallo Judy,

die Kosten des Schornsteinfegers bei einer Heizungsanlage (z. B. Gas) gehören zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage. Nachzulesen im § 7 der Heizkostenverordnung (HeizkV). Auch die Kosten der Messung nach dem Immisionsschutzgesetz gehören dazu.

Diese Kosten gehen in die Gesamtkosten der Heizungsanlage ein und werden dann nach dem Schlüssel gemäß § 7 (1) HeizkV zu mindestens 50 % und maximal mit 70 % nach dem erfassten Verbrauch umgelegt.

Volker


Volker  
Volker
Beiträge: 686
Registriert am: 26.10.2010

zuletzt bearbeitet 16.11.2010 | Top

RE: Umlageschlüssel für Wasser und Abwasser

#4 von Judy , 18.11.2010 17:56

Hallo Volker,

danke für den Hinweis. In einzelnen Häuser macht das die Brunata hier nicht, obwohl ich die Werte angegeben habe. Daher packe ich das dann in die normalen Nebenkosten, was bisher nicht einmal der Mieterverein bemeckert hat.

Teilweise fallen diese Kosten ja auch nur noch alle paar Jahre an, weil die Anlage nicht jedes Jahr mehr überprüft werden muss. Da bekommt man dann schon wieder das Problem, dass es keine regelmäßigen Kosten sind.

LG
Judy

Judy  
Judy
Beiträge: 168
Registriert am: 28.10.2010


RE: Umlageschlüssel für Wasser und Abwasser

#5 von Volker , 19.11.2010 16:30

Hallo Judy,

mit welcher Begründung "weigert" sich der Dienstleister, die von dir vorgegebenen Daten in die Abrechnung zu übernehmen?

Hinsichtlich der Kosten, die nur alle paar Jahre anfallen, kannst du entscheiden, ob du diese im Jahr des Anfalls oder auf die voraussichtliche Zeitspanne bis zum nächsten Anfall verteilst. Beide Methoden sind gerichtlich anerkannt. Wenn zukünftig der BSFM nur noch alle zwei Jahre kommt, gibt es bei mir eben ein Jahr, in dem keine Kosten in die Abrechnung einbezogen werden. Gleiches für die Eichkosten, die ja auch nur alle 5 oder 6 Jahre anfallen.

Volker

Volker  
Volker
Beiträge: 686
Registriert am: 26.10.2010


RE: Umlageschlüssel für Wasser und Abwasser

#6 von Judy , 19.11.2010 18:15

Hallo Volker,

Brunata biete ja seit einiger Zeit selber die Abrechnungen an. Daher will man wohl über diesen Weg erreichen, dass man selber die Abrechnungen machen darf. Angeblich wäre es nicht in deren Umfang enthalten, was zu einer normalen Heizkostenabrechnung gehört. Formulare für Extra-Abrechnungen gibt es ja jedes Jahr mehr in den Vordrucken. Ein Kreuzchen zuviel und schon kassiert Brunata.

Wie gesagt, ich habe nur noch wenige Objekte, wo die Brunata überhaupt noch tätig ist. Mit den heutigen Wärmemengenzählern, die man gut selber im Keller ablesen kann, braucht man den teuren Verein nicht mehr und kann dann eben auch selber die Abrechnung machen.

Ich mache es auch so, dass bei mir die Kosten in dem Jahr, wo sie anfallen, abgerechnet werden. Ich habe keine Lust darauf, dass ich mich mit später eingezogenen Mietern rumärgern darf, weil sei sagen, BSFM war dieses Jahr ja gar nicht und was habe ich mit den anderen Jahren zu tun, wo ich hier noch gar nicht gewohnt habe. Außerdem ist der Eigentümer ja auch nicht die Bank der Mieter, wo es ja sonst auch drauf hinauslaufen würde.

LG
Judy

Judy  
Judy
Beiträge: 168
Registriert am: 28.10.2010


   

Keine Mietminderung
Teils keine Mietminderungen bei zu kleinen Wohnungen

Xobor Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen
Datenschutz