Keine Mietminderung

#1 von cavalier , 20.11.2010 10:13

Keine Mietminderung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10.11.2010 zum AZ: VII ZR 306/09 entschieden, dass eine Mietminderung wegen Flächenunterschreitung dann nicht gegeben ist, wenn im Mietvertrag ein ausdrücklicher Hinweis darauf vorhanden ist, dass die angegebene Wohnungsgröße keine Verbindlichkeit hat.

Wegen einer Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der im Mietvertrag stehenden von mehr als 10 Prozent kommt eine Mietminderung nicht in Betracht, wenn Mieter und Vermieter vereinbart haben, dass die Flächenangabe nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes dient. Im betreffenden Fall war die Beklagte Mieterin einer Wohnung in Potsdam. Laut Mietvertrag sollte die Wohnung 54,78 qm haben. Es war jedoch auch vereinbart, dass diese Angabe nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes dient. Der räumliche Umfang ergebe sich aus der Angabe der vermieteten Räume.

Die Mieterin machte Mietminderung wegen Flächenunterschreitung geltend. Die tatsächliche Wohnungsgröße betrug 41,63 qm. Erst das Berufungsgericht gab dem Vermieter Recht. Auch der Bundesgerichtshof verneint hier einen Mangel der Wohnung. Er führt aus, dass bei der vorliegenden Vertragsgestaltung die Abweichung von der im Mietvertrag stehenden Wohnungsgröße keinen Mangel darstellt. Die Wohnungsfläche stellt keine zugesicherte/vereinbarte Eigenschaft der Wohnung dar. Somit ist die Mietminderung nicht zu Recht erfolgt.

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