Prüfungspflicht für Abwasserleitungen

#1 von Volker , 18.11.2010 15:35

Hallo Eigentümer,

die nachstehende Pressemitteilung konstruiert meiner Meinung nach aus der im § 60 des Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) angeführten "Unterhaltungspflicht" einer Abwasserleitung eine Pflicht zur Prüfung entsprechend der DIN 1986-30.

Wie wird das von den anderen Mitgliedern gesehen? Gibt es Empfehlungen örtlicher H+G-Verbände? Hat jemand Kenntnis von einer bereits erlassenen Rechtsverordnung zum Gesetz?

Über Erfahrungen und auch persönliche Meinungen freue ich mich.

Volker

Zitat
Austretendes Abwasser verschmutzt Grundwasser und Boden; umgekehrt kann Grundwasser in defekte Abwasserleitungen eindringen und überlastet als so genanntes „Fremdwasser“ die öffentlichen Kanalnetze und Kläranlagen.
Schätzungen zufolge sind 30 – 70 Prozent der 1,5 Mio. km privaten Abwasserleitungen geschädigt. Deshalb muss spätestens bis zum 31.12.2015 die Dichtheit aller Grundstücksentwässerungsanlagen in Deutschland überprüft werden.
Rechtliche Grundlage der bundesweiten Prüf- und Inspektionspflicht ist § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes. Danach ist Abwasser „so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.“ Abwasseranlagen müssen nach „den allgemein anerkannten Regeln der Technik“ errichtet, betrieben und unterhalten werden.
Die Regeln der Technik sind in der DIN 1986-30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Teil 30 „Instandhaltung“ festgelegt. Die technische Norm bestimmt auch, dass die Überprüfung bis spätestens 31. Dezember 2015 erfolgen muss. Die Bundesländer können jedoch in Landesgesetzen, Städte und Gemeinden in ihren Abwassersatzungen auch kürzere Fristen setzen und eine frühere Überprüfung fordern.
So mussten beispielsweise in Nordrhein-Westfalen Hauswasseranschlüsse, die im Bereich eines Wasserschutzgebiets liegen und vor dem 1.1. 1965 errichtet wurden, bereits bis Ende 2005 (!) überprüft sein. In Bayern läuft die Prüffrist für Anlagen mit häuslichem Abwasser Ende 2013 ab. Haus- und Wohnungseigentümer sollten sich daher bei ihrer Kommune erkundigen – auch nach Fördermöglichkeiten.
Grundsätzlich sind alle Leitungen und Schächte zu überprüfen, die Schmutzwasser oder Mischwasser – d.h. Schmutzwasser gemischt mit Regenwasser – führen. Auch Seitenstränge und Nebenleitungen müssen kontrolliert werden; bei dezentralen Systemen gilt die Inspektionspflicht für die Hauskläranlage und Rohre bis zur genehmigten Einleitungsstelle.
Die Dichtheit kann mit Wasser- oder Luftdruck getestet werden. Alternativ ist eine optische Inspektion mit einer Kanal-TV-Kamera möglich. Die Ergebnisse müssen dokumentiert und protokolliert werden; bei optischen Inspektionen sollte eine DVD ohne Aufpreis geliefert werden.
Die Überprüfung muss durch Sachkundige erfolgen. Doch wer sachkundig ist, ist nicht einheitlich festgelegt. Die Kommunen können in ihren Satzungen die Anforderungen festlegen. Deshalb sollten sich Haus- und Grundstücksbesitzer an die Tiefbau- und Umweltämter ihrer Gemeinde wenden.
Für die Überprüfung und Wartung der Leitungen und Anlagen bis zur Grundstücksgrenze sind die Haus- und Grundstückseigentümer zuständig – sie müssen auch die Kosten tragen.
Preiswerter wird’s mitunter, wenn Nachbarn sich zusammentun und gemeinsam einen Rabatt aushandeln.
„Koppeln Sie die Inspektion der Anlage nicht mit einem Reparaturauftrag“, warnt Gabriele Heinrich. Denn wer an der Reparatur verdienen kann, hat möglicherweise wenig Interesse, intakte Leitungen zu attestieren.
Undichte Abwasseranlagen müssen nach dem Wasserhaushaltsgesetz saniert werden. Nach § 342 StgB kann der Betrieb undichter Abwasseranlagen sogar strafbar sein.



Quelle:

http://www.wohnen-im-eigentum.de/content...seranlagen.php4


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zuletzt bearbeitet 18.11.2010 | Top

RE: Prüfungspflicht für Abwasserleitungen

#2 von Judy , 18.11.2010 18:02

Hier haben einige Gemeinden in NRW den Prüfbericht wohl angefordert bzw. die Eigentümer aufgefordert, die Prüfungen vornehmen zu lassen. Viele Gemeinden bieten diesen Prüfservice auch selber an. Viele Eigentümer weigern sich wohl noch, weil es oftmals sehr hohe Kosten nach sich zieht, die teilweise auch unnötig waren, weil da Defekte gefunden wurden, die gar nicht bestanden haben.

Hier in Niedersachsen ist bisher noch niemand auf mich zugekommen. Daher werde ich das Thema erst mal aussitzen. Mit dieser Methode haben auch schon viele Eigentümer beim Energiepass Erfolg gehabt. Ich kenne viele Eigentümer, die auch ohne Energiepass neu vermieten und dem Mieter es ziemlich egal ist. Das eigene Haus ist erst 15 Jahre alt und da sollten die Leitungen noch okay sein. Bei der Verwaltung habe ich darauf nur beschränkt Einfluss, weil viele Eigentümer die Kosten scheuen.

LG
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RE: Prüfungspflicht für Abwasserleitungen

#3 von Lost_in_Space , 19.11.2010 09:11

Also ich habe auch schon davon gelesen; wie das aber praktisch durchgesetzt werden soll, will ich auch abwarten. Eine Kamerafahrt würde ich ja noch machen lassen aber wenn die das so wie bei Gasleitungen mit "Abdrücken" machen wollen, dann nicht mit mir - da findet man immer was weil die alten Muffen dann erst recht aufgehen! Ich werde auch erstmal abwarten...

LiS

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RE: Prüfungspflicht für Abwasserleitungen

#4 von Maria , 28.11.2010 16:18

Lt. einem Artikel in unserer Stadtzeitung wurde mit den Prüfungen in einem Naturschutzgebiet begonnen und es wurden Zeitangaben für die anderen Stadtteile gemacht, die sich über 15 Jahre hinziehen.
Judy's Vergleich mit dem Energiepass ist richtig. Bei ca. 20 Mietbewerbern für eine Neuvermietung fragte nur einer nach dem Energiepaß. Es war seine erste Wohnung und er hatte sich im Internet wohl schlau gemacht, nach was man alles fragen sollte;-). Insgesamt geht's doch nur um die Höhe der Nebenkosten, Paß hin oder her.

Ich lasse das ebenfalls auf mich zukommen, da diese Verpflichtung m.E. lediglich dazu dient, dem Handwerk unter die Arme zu greifen.
Ähnlich wie bei der Winterreifenpflicht, die doch wohl auch nur eingeführt wurde, weil Autowerkstätten durch die Subvention der Neuwagen neulich sonst alle Pleite gehen könnten.
Ganz bestimmt nicht wegen der Sicherheit und das gilt auch beim Abwasser.

Da warte ich doch ganz getrost ab, ob dieses Irrwerk vielleicht bald zu Ende gebracht ist.

Gruß, Maria.

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RE: Prüfungspflicht für Abwasserleitungen

#5 von wolf , 18.12.2010 09:06

Ich werd das erst mal aussitzen.

Der Wolf

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RE: Prüfungspflicht für Abwasserleitungen

#6 von Adele , 17.01.2011 15:22

beim Stöbern im Archiv der Infobriefe von H&G fand ich gerade den Tipp, daß man für die Dichtheitsprüfung der Abwasserkanäle KfW-Förderung beantragen kann.

Ich warte bis 2015 und werde mich gegebenenfalls von der Stadt mahnen lassen und mich dann erst damit beschäftigen.

Viele Grüße
Adele

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RE: Prüfungspflicht für Abwasserleitungen

#7 von Volker , 02.06.2011 19:05

Ohne Gewähr für die Richtigkeit:

Volker

Hauseigentümer müssen ihre Abwasserleitungen untersuchen lassen

Einige Bundesländer haben Hauseigentümer gesetzlich verpflichtet, die Dichtigkeit ihrer Abwasseranlagen zu prüfen und sie bei Erforderlichkeit instand setzen zu lassen. Im schlimmsten Fall kann das mehrere tausend Euro kosten. Nordrhein-Westfalen beispielsweise hat 2007 im Paragraphen 61a des Landeswassergesetzes geregelt, dass Bauherren und zukünftige Hauseigentümer ihre Abwasseranlagen beim Bau von Sachverständigen auf Dichtigkeit untersuchen lassen müssen. Die Bescheinigungen darüber sind aufzubewahren, Schäden innerhalb von zwei Jahren zu beheben. Spätestens alle zwanzig Jahre muss die Prüfung wiederholt werden. Liegen Orte in einem Wasserschutzgebiet, müssen die Bewohner ihre Anschlüsse bis Ende Juni untersuchen lassen. Bereits gebaute Kanäle müssen eigentlich bis Ende 2015 überprüft sein, in Wasserschutzgebieten sogar früher. In allen anderen Gebieten können die Gemeinden in ihren Satzungen auch kürzere oder längere Fristen festlegen. Die Prüfungen sollen sicherstellen, dass kein Abwasser aus den Rohren ins Grundwasser fließt oder umgekehrt Fremdwasser in die Rohre eindringt, das zu Mehrkosten bei der Klärung führt.

In den anderen Bundesländern gibt es eine solche Pflicht jedoch nicht. Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg und Schleswig-Holstein sind die einzigen Bundesländer, welche die Dichtigkeitsprüfung verlangen. Niedersachsen verzichtet ganz darauf, weil dort die Ansicht herrscht, dass das Abwasser von Privathaushalten das Grundwasser nicht so sehr verschmutzt, dass eine Zwangsprüfung zumutbar wäre. Rheinland-Pfalz hat die Gemeinden angewiesen, bei der Untersuchung öffentlicher Kanäle auch privaten Anschlüsse zu untersuchen.

Um Rohre auf Dichtigkeit zu überprüfen, gibt es zwei Möglichkeiten: Eine Reinigung und anschließende Kamerabefahrung des Rohres oder eine Prüfung mit Luft- oder Wasserdruck. Die Kosten für eine Kamerauntersuchung ca. 300 bis 500 Euro. Für eine Druckprüfung werden ca. 200 Euro angesetzt. Die Kanalprüfung ist alle 20 Jahre vorzunehmen. Für eine erforderliche Kanalsanierung haben die betroffenen Bürger ein bis zwei Jahre Zeit, sofern keine dramatischen Schäden behoben werden müssen. Die Kosten für die Sanierung liegen pro Immobilie durchschnittlich zwischen 3000 bis 4000 Euro.


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RE: Prüfungspflicht für Abwasserleitungen

#8 von Judy , 03.06.2011 08:49

Danke für die Ergänzung zu dem Thema. Hier ist es kaum noch ein Thema, da Niedersachsen die Sache ja wohl recht lässig sieht. Zum Glück. Hoffentlich bleibt es so.

LG
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RE: Prüfungspflicht für Abwasserleitungen

#9 von s.hammer , 03.06.2011 10:10

Wertes Forum,

wie sieht es denn bei einem Neuanschluss aus ?

Standort Berlin,
werde da demnächst 10 m Rohr und ein paar KG Bögen zusammenstecken.

Der Übergabeschacht geht nach Fertigstellung formlos in das Eigentum des Grundstücksbesitzers über.
Die Bauleitung Tiefbau sagt, das sich kein Mensch die Schächte und Verrohrung anchaut.

Es wird fertiggemeldet, endabgerechnet und ab da an Abwassergebühren bezahlt..

Hauptsache €€€€€ in der Kasse.

Gruß S. Hammer

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RE: Prüfungspflicht für Abwasserleitungen

#10 von Maria , 03.06.2011 21:43

Konstruktion, die Sichtweise teile ich:

'... weil dort die Ansicht herrscht, dass das Abwasser von Privathaushalten das Grundwasser nicht so sehr verschmutzt, dass eine Zwangsprüfung zumutbar wäre.'
Ein Privathaushalt darf schließlich nicht alles ins Klo kippen.
Was gelangt also üblicherweise von Privathaushalten ins Abwasser?
Etwas Seife und Waschpulver (ein Zuviel würde die Maschine nicht mitmachen) und Fäkalien menschlich eher geringen Umfangs.
Wenn jemand meint, er müsse sein Altöl oder sonstiges dort reinkippen, dann wäre das zwar ganz und garnicht o.k (und eh' auf Dauer zu eigener Last nicht machbar), aber auf die Belastung unseres Wassers gesehen wahrscheinlich nicht im erwähnenswerten Bereich.

Der § 60 (Prüf- und Inspektionspflicht) auf Abwasser bezogen sagt dazu (lt. Zitat von Volker, sorry, weil ich mir die Mühe nicht machte, das zu prüfen):
'... Danach ist Abwasser „so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.'
Das verstehe ich so, daß erstmal ein berechtigter Anlass notwendig wäre, der zum einen eine Verschlechterung des Grundwassers feststellt und diese dann Privathaushalten gezielt zuordbar wäre.
Wäre aber die Qualität des Grundwassers schlechter geworden, hätte ich Medienberichterstattung erwartet.

'Schätzungen zufolge sind 30 – 70 Prozent der 1,5 Mio. km privaten Abwasserleitungen geschädigt.'
Schätzungen sind keine Grundlage für einen Haushalt, auch nicht dem kleinen: Ob 3 oder 7% Darlehnszinsen, ist dann doch ein Unterschied für die, die rechnen müssen.

Gabriele Heinrich kann das nach folgendem Zitat m.E. nicht:
'Koppeln Sie die Inspektion der Anlage nicht mit einem Reparaturauftrag“, warnt Gabriele Heinrich. Denn wer an der Reparatur verdienen kann, hat möglicherweise wenig Interesse, intakte Leitungen zu attestieren.'

Beim Schaden (Mängel gibt's immer) kommen zwei Firmen nacheinander ins Haus, weil die Reparaturfirma sich nicht auf evtl. vorliegende Ergebnisse einer anderen Prüffirma verlassen wird, denn sie ist letztendlich für die Behebung des Schadens (und deshalb eine neue Prüfung vornehmen muß) haftbar.
Ohne Erfahrung und Realitätsbezug läßt sich also nicht wirklich mitreden!

Auch wenn es bestenfalls gut gemeint vom Hören-Sagen mal irgendwo aufgeschnappt wurde, sind das für mich erstmal ganz normale Fehler in einer Kinderstube. Schlechtenstenfalls würde ich ich mich sehr unwohl fühlen und dem Rat folgen, einen Rabatt durch Nachbarzusammenschluß auszuhandeln, bei dem ich 5 Euro mehr netto vom brutto einspare.
Wozu eine Gebäudeversicherung, die für Abwasserschäden nebst Leckortung aufkommen müßte, wenn ein tatsächliches Problem bestünde.
Schätze, die würden erstmal Beweise haben wollen.

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RE: Prüfungspflicht für Abwasserleitungen

#11 von Volker , 04.06.2011 15:32

Zitat von s.hammer
Wertes Forum,

wie sieht es denn bei einem Neuanschluss aus ?

Standort Berlin, .....

Der Übergabeschacht geht nach Fertigstellung formlos in das Eigentum des Grundstücksbesitzers über.
Die Bauleitung Tiefbau sagt, das sich kein Mensch die Schächte und Verrohrung anchaut.

..........

Gruß S. Hammer



Hallo S.Hammer,

sei froh, dass sich die Tiefbauabteilung nicht weiter um die Anschlüsse kümmert. Allerdings bleibt der Grundstückseigentümer für die Leitungen bis zur Grundstücksgrenze verantwortlich. Ob mit oder ohne Prüfungspflicht. Daher ggf. noch einmal in die Versicherungsbestimmungen schauen, nicht dass dort die Gesellschaft Pflichten festgeschrieben hat und du im Schadenfall nicht nachweisen kannst, dass du diese Pflichten beachtet hast. Dann droht Kürzung oder Totalstreichung bei der Schadenerstattung.

Volker


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