Sachbeschädigung (Laminat)

#1 von KlausP , 29.05.2011 10:07

Hallo Zusammen,

einer meiner Mieter zieht bald aus. Da ich die Whg bereits gesehen habe von innen, musste ich feststellen, dass Laminat ohne meine Erlaubnis verlegt wurde. Und natürlich wurden die Türen gekürzt :-(

Tja und da sehe ich das Problem. Die Türen waren bei Einzug OK, jetzt fehlt wahrscheinlich 1cm oder mehr unten. Wie macht Ihr das in solchen Fällen? Das der Mieter keine neuen Türen kaufen muss, ich denke das ist klar. Aber er kann auch nicht einfach meine Türen absägen??? Und wenn neue Mieter einziehen, welche kein Laminat verlegen, dann sieht der Türschlitz Scheixx aus und es zieht wahrscheinlich auch noch.

Klaus

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RE: Sachbeschädigung (Laminat)

#2 von Volker , 29.05.2011 15:39

Hallo Klaus,

ist denn schon geklärt, ob der Mieter das Laminat entfernt? Erst dann wird die Frage der Kürzung der Türen relevant.

Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand wieder herzustellen, der beim Einzug hinsichtlich der Türen bestand. Bei lackierten Türblättern ist ein tischlermäßiges Anleimen und ein Anstrich des Türblattes möglich und vom Mieter auch geschuldet.

Wenn es aber Türblätter sind, die furniert oder mit Folie beschichtet sind, ist eine Reparatur nicht möglich. Dann besteht der Schaden im Zeitwert der Türen. Falls es handelsübliche Türblätter sind, dürfte ein kompletter Ersatz möglich sein. Falls es Sonderanfertigungen sind, wird es vermutlich ohne Anwalt nicht zu klären sein.

Erfahrungswerte für die Ermittlung eines Zeitwertes habe ich nicht. Am Besten einen Tischler-Fachbetrieb dazu befragen.

Volker


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RE: Sachbeschädigung (Laminat)

#3 von KlausP , 30.05.2011 20:48

Zitat
ob der Mieter das Laminat entfernt?



Hallo Volki,

ja das ist geklärt, ich übernehme generell nichts vom Mieter.
Die Türblätter sind normaler Standard und von Hand lackiert.

Aber guter Tipp mit dem Anleimen, das werde ich wohl durchsetzen.
Ich berichte, wenn ich die Whg übernommen haben Ende Mai.

Gruß KLausP

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