arglistige Täuschung der Mieterin;

#1 von hexer1940 , 19.11.2010 09:05

Hallo zusammen,
schön, dass es wieder ein Vermieterforum gibt!

Ich habe folgendes Problem:

Im Mai 2010 den Mietvertrag mit der neuen Mieterin unterschrieben, Mietbeginn 01.07.2010; Kaution hinterlegt, Miete bisher gezahlt Anfang des jeweiligen Monats, soweit kein Problem!

Am 10.11.2010 bekomme ich eine Benachrichtigung vom Verbraucherinsol-venzbüro, dass meine Mieterin ab 29.10.2010 Privatinsolvenz angemeldet hat!
Hieraus ergibt sich für mich, solange sie ihre Miete zahlt, dass ich ihr nicht kündigen kann!?
Nun nimmt sie sich so etliches heraus! Sie trocknet ihre Wäsche in der Wohnung, obwohl wir eine Trockenkeller haben, wo die Wäsche an einem Tag bereits trocken ist! Sie drauf angesprochen Wäsche nicht in der Wohnung sondern im Trockenkeller zu trocknen, meinte „ich zahle meine Miete und darf tun und lassen was ich will!“ Bisher hat sie immer im Keller Wäsche getrocknet!

Die Insolvenz als solches ist meiner Meinung nach betrügerisch, da sie eine gebrauchten Pkw, der Insolvenzmasse vorenthalten hat, in dem sie diesen Pkw in irgend einer Form an ihren Arbeitgeber verschoben/vermauschelt hat! Mieterin Aussage!!!
Was passiert wenn dieser Umstand, Pkw verschoben, dem Insolvenzgericht bekannt wird?
Die „Dame“ meint nun, wenn sie treu und brav ihre Miete zahlt könne ihr nicht gekündigt werden!?

Zur Sache:
Bei den Vorgesprächen zur Vermietung hat sie mir unterschlagen, dass sie enorme Schulden hat, mir mit einer E-Mail vorgegaukelt, da sie seit 16 Jahren bei einer Firma tätig ist, dass sie also keine finanziellen Probleme hat! Es sei noch bemerkt, dass ich aufgrund dieser E-Mail nicht nach ihren Finanzproblemen gefragt habe!
Eine Insolvenz kommt auch nicht von heute auf morgen. Wären mir ihre finanziellen Probleme bekannt gewesen, hätte sie nie die Wohnung bekommen!

Meine Frage: Kann ich gerichtlich gegen diesen Mietvertrag vorgehen „wegen arglistiger Täuschung“ und diesen Vertrag deshalb vom Gericht, „ als von Anfang an für null und nichtig erklären lassen“?
Gerne erwarte ich Eure Gedanken und Ideen hierzu!
Mit freundlichem Gruß
hexer1940

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RE: arglistige Täuschung der Mieterin;

#2 von Volker , 19.11.2010 15:51

Hallo hexer1940,

wenn ich es richtig verstanden habe, hast du weder nach

1. eidesstattlicher Versicherung,
2. ergangenen Haftbefehl (zur Abgabe EV),
3 anhängige Mahnverfahren,
4. eröffnete oder mangels Masse nicht eröffnete Insolvenzverfahren der letzten 5 Jahre,
5. derzeit anhängige Insolvenzverfahren

gefragt noch dir entsprechende Einkommensnachweise (zumindest der letzten 3 Monate) vorlegen lassen. Gab es denn eine Frage nach den Vermögensverhältnissen? Es gibt zwar Richter, die meinen, anhängige Verfahren müssen unaufgefordert vom Mietinteressenten mitgeteilt werden, aber dieses würde ich nicht über bewerten. Du wirst vermutlich auch nicht in das Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht gesehen haben.

Problem ist (oder kann es bei einer Klage werden), dass die Mieterin sowohl die Kaution (maximale Höhe vereinbart oder weniger?) als auch die Mieten der letzten 4 Monate jeweils pünktlich gezahlt hat. Durch dieses Verhalten bekundete die Mieterin, dass sie gewillt ist, die mietvertragliche Pflicht zur Zahlung zu erfüllen.

Zur Verbraucherinsolvenz: Die Kündigung des Mietverhältnisses dürfte nicht möglich sein. Nach § 108 InsO bleiben die Mietverhältnisse bestehen. Außerdem wäre die Kündigungssperre nach § 112 InsO zu beachten. Auch eine Kündigung wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist nicht möglich. Wenn der Insolvenzverwalter das Mietverhältnis nicht kündigt, muss er die Mieten zahlen. Wenn der Verwalter allerdings das Mietverhältnis nach § 109 (1) InsO freigibt, ist die Mieterin wieder allein zuständig. Bis dahin ist allein der Verwalter der Ansprechpartner.

Kannst du hinsichtlich des PKW etwas beweisen? Wahrscheinlich hat der Arbeitgeber Forderungen und der PKW war als Sicherheit abgetreten. Dann könnte allein der Insolvenzverwalter dieses "Geschäft" anfechten. Wird er vermutlich aber nicht machen, da er dann das Verwertungsproblem für den PKW hat.

Unterproblem Wäschetrocknen: Welche Regeln enthält die Hausordnung (vom Mieter mit Mietvertrag anerkannt?) und/oder der Mietvertrag zum Wäschetrocknen? Es ist in der Hausordnung kein generelles Verbot des Wäschewaschens und -trocknens in der Wohnung möglich. Allerdings bleibt der Mieter in der Haftung für evtl. dadurch verursachte Schäden an der Mietsache. Falls es keine (evtl. nicht wirksame oder nicht durchsetzbare) Vereinbarungen gibt, kann die Mieterin wirklich "machen, was sie will".

Volker

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RE: arglistige Täuschung der Mieterin;

#3 von Judy , 19.11.2010 18:23

Wenn Du keine Mieterselbstauskunft zu Beginn des Mietverhältnisses eingeholt hast, dürfte das schwierig werden.

Ich habe auch einen Mieter, der in Insolvenz geraten ist, weil er so dumm war und für einen Freund gebürgt hat. Das hat er mir selber erzählt und ich habe auch in der Insolvenzzeit keine Probleme mit ihm. Die Miete kommt immer pünktlich. Nur weil jetzt Insolvenz eingetreten ist, ist darum die Mieterin noch nicht schlecht. Auch Mieter, die nicht in Insolvenz sind, kriegen manchmal einen Rappel und meinen machen zu können, was sie wollen. So kann ich mich nur Volker anschließen.

Ich glaube, ich würde der Dame ein Schreiben schicken und sie bitten, die Wäsche wieder im Trockenkeller aufzuhängen und vorsorglich darauf hinweisen, dass sie für evtl. Schäden aus dem Trocknen der Wäsche in der Wohnung haftbar gemacht wird. Manchmal hilft das ja auch. Sichert auf alle Fälle Deine Ansprüche, falls da noch was zu holen ist.

LG
Judy

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RE: arglistige Täuschung der Mieterin;

#4 von hexer1940 , 24.11.2010 13:51

Hallo Volker, Hallo Judy,
vielen Dank für Eure Antworten zu meinem Problem.
Heute gehe ich zum Anwalt wegen einer Beratung
in dieser Angelegenheit.
Melde mich später mal.
Gruß hexer1940

hexer1940  
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