Hallo, mein M hat mir telef. mitgeteilt, dass er am Dachfenster ein Rollo angebracht hat
und kurz darauf die innere Scheibe der Doppelverglasung gesprungen wäre. - Das DF ist ca. 16 J. alt.
Lt. mehreren Handwerkern kann das Glas nicht getauscht werden, da Glas mit Rahmen verschweißt,
auch den kompletten Flügel gäbe es nicht im Tausch, so dass komplett. Fenster für ca. 1200.- getauscht werden müsste.
lt. Mietvertrag haftet bei entsprech. Verschulden der M für Glasschäden,
Abschluss einer Versicherung wird angeraten / Versicherung gibt es jedoch keine.
Wie würdet ihr das Ganze handhaben - Mieter 70 %, selbst 30 % ?
Neuerdings streitet M jede Schuld ab und möchte sich nicht an Kosten beteiligen.
1. Wie könnte seine Schuld "nachgewiesen" werden?
leider schon mehrere Handwerker mit Angebot beauftragt,
jedoch versäumt die Handwerker mit Ermittlung der Schadenursache zu beauftragen...
2. oder Schuld ganz egal, ich entnehme seinen Anteil einfach aus der Kaution,
so dass er sich zur Wehr setzen müsste (notfalls anwaltlich?) - falls nicht einverstanden?
3. Könnte M bei 2. dann später auch zum Wiederauffüllen der Kaution aufgefordert werden, notfalls mit Mahnbescheid?
oder besserer Vorschlag?
Beiträge: | 2 |
Registriert am: | 19.11.2010 |
Hallo Glasi,
die "Schuld" nachweisen wird nur ein Sachverständiger. Dazu müsste ein Beweisverfahren bei Gericht beantragt werden. Kostet vermutlich jedoch bereits an Verfahrenskosten mehr als ein neues Fenster.
Ob das Rollo tatsächlich Ursache des Schadens ist, wage ich zu bezweifeln. Ich habe selbst DF, die derzeit etwa 13 Jahre alt sind. Diese haben auch Rollo innen und sind bei Südlage bisher nicht gesprungen. Ich vermute, der Mieter ist mit einem Gegenstand von innen an die Scheibe gekommen und dadurch ist diese gerissen.
Wenn du die Kaution beanspruchst, hast du bei einer Mieterklage das Problem, deinen Anspruch auf Schadenersatz zu beweisen. Wie soll das dann gehen?
Wiederauffüllen der Kaution sollte heute bereits im Mietvertrag geregelt sein. Durchsetzung ggf. mit Mahnbescheid. Allerdings immer mit dem Problem behaftet, dass du den Anspruch beweisen (s. o.) musst.
Eine völlig andere Idee: Ist der Sprung in der Scheibe so, dass für den Mieter eine Verletzungsgefahr entstanden ist? Vermutlich nicht. Dann würde ich dem Mieter mitteilen, dass du zur Kenntnis genommen hast, dass durch den mieterseitigen Einbau des Rollos es zu einem Schaden an der inneren Glasscheibe gekommen ist. Diese würde von dir nicht ersetzt, da es aus deiner Sicht Verschulden des Mieters ist. Den Schaden bezifferst du (entsprechend dem Restwert des Fensters von 14/30) mit xxx EUR. Diesen Betrag rechnest du mit der Kaution auf und forderst eentsprechende Auffüllung bis zum (Frist etwa 1 Monat). In diesem Zusammenhang weist du vorsorglich darauf hin, dass der Sprung in der Scheibe keinen wesentlichen Mangel im Sinne des § 536 BGB darstellt.
Hintergrund: ob die Nutzungsdauer des DF mit 30 Jahren angesetzt werden kann, ggf. mit einem Handwerker noch abklären. Je jürzer die voraussichtliche Nutzungsdauer, desto geringer der heutige Zeitwert. Wobei der Zeitwert des gesamten Fensters nur angesetzt werden kann, wenn tatsächlich der Fensterhersteller erklärt, dass es keine Austauschmöglichkeit für die Scheibe gibt. Die Feststellung zum Mangel (= unwesentlicher Mangel) führt dazu, dass eine Mietminderung nicht möglich ist. Und dann kann der Mieter selbst einscheiden, ob er mit dem Sprung lebt und die Kaution wieder auffüllt oder ob er dagegen angeht. Dann hast du jedoch das Beweisproblem.
Parrallel dazu mit den Handwerkern abklären, ob der Einbau neuer Fenster eine Modernisierung darstellt. M. E. ja, da die alten U-Werte (damals K-Wert) mit den heutigen Werten nicht vergleichbar waren und mit dem Austausch eine Verbesserung der Mietsache eintritt. Folge: Mieterhöhung in Höhe von 11 % der Modernisierungskosten. Dabei kannst du jedoch die Kosten für die "gesparte" Reparatur der Scheibe nicht in die Rechnung einfließen lassen. Die Kosten wird die sicher ein Handwerker "schön" rechnen.
Volker
Beiträge: | 686 |
Registriert am: | 26.10.2010 |
Vielen Dank, dass Du dich echt intensiv in mein Problem hinein versetzt hast.
Mein Gedanke war, wenn ich die Kohle einfach von Kaution ... hole, dann müsste bei Widerspruch seitens des M, der Mieter seine Unschuld beweisen - oder lieg ich da falsch?
Wenn das Beweisverfahren bei Gericht beantragt wird, trag dann auf jeden Fall ich als VM die Kosten, oder am Ende der Unterlegene?
(seh ich dies richtig - Mieterhöhung in Höhe von 11 % - dass Du von neuen Fenstern in der kompletten Wohnung ausgegangen bist
bei nur einem Dachfenster von insgesamt 5 überwiegend normalen Fenstern, dürfte der Austausch von nur einem Fenster, im besten Fall, lediglich zu einer geringeren Mieterhöhung führen)
Glasi
Beiträge: | 2 |
Registriert am: | 19.11.2010 |
Hallo Glasi,
wenn du von der Kaution Geld nimmst, musst du beweisen, dass dein Anspruch auf diese Summe zu Recht besteht. Bedeutet, dass zum einen die Schadenshöhe belegt werden muss und zum anderen dargelegt werden muss, dass den Mieter ein Verschulden am Schaden trifft. Darlegen ist noch kein beweisen. Der Mieter müsste dann ggf. beweisen, dass die Montage des Rollos für den Schaden nicht ursächlich war.
Ist also nicht ganz so einfach bezüglich der Darlegungs- und Beweispflichten.
Beim Beweisverfahren trägst du als Antragsteller erst einmal die Kosten des Verfahrens und auch die Gutachterkosten. Wer dann letztlich im Recht ist, wird nicht im Beweisverfahren, sondern im sich anschließenden Prozess über den Schadensanspruch geklärt. Wer in diesem Verfahren unterliegt, zahlt nicht nur die Kosten des Prozesses, sondern auch die des Beweisverfahrens.
Wenn es in der Wohnung nur dieses eine DF gibt, ist es mit einer Modernisierung etwas problematischer. Es würde keinen Sinn machen, nur das DF zu modernisieren und die anderen Fenster nicht. Die Höhe der Mieterhöhung bei angenommenen 1000 EUR Modernisierungskosten (also ohne anteilige Reparaturkosten) beträgt je Jahr 11 % = 110 EUR. Das macht dann pro Monat 9,16 EUR aus. Also absolut betrachtet nicht viel. Allerdings hast du so in rd. 9 Jahren die gesamten Modernisierungskosten wieder reingeholt und danach bleibt die Miethöhe unverändert. Es wird also nach Ablauf der 9 Jahre die Miete nicht wieder auf das ursprüngliche Niveau reduziert.
Wenn du gleichzeitig mit den DF die anderen 5 Fenster ebenfalls modernisierst, erhöhen sich zwar die Gesamtkosten. Im Gegenzug beträgt dann die Mieterhöhung auch mehr also nur o. g. 9 EUR. Ob es sich letztlich lohnt, zu modernisieren, musst du anhand konkreter Daten kalkulieren.
Volker
Beiträge: | 686 |
Registriert am: | 26.10.2010 |
![]() | Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen |