Küchendunstabzugs-Anschluß

#1 von Maria , 28.11.2010 15:48

Hallo,

vor Jahren habe ich einen Kaminschacht dicht gemacht, da der Platz im Dachgeschoß benötigt wurde. An diesem bestand die Möglichkeit, Dunstabzugshauben anzuschließen.
Bisher gab es keine Probleme, da entweder Umlufthauben eingesetzt wurden oder Lüften ausreichte.
Ist es ein Wohnungsmangel, wenn keine Außenabfuhrmöglichkeit besteht?

Gruß, Maria.

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RE: Küchendunstabzugs-Anschluß

#2 von Volker , 30.11.2010 10:01

Hallo Maria,

ein Wohnungsmangel wird nicht vorliegen. Es sei denn, du versprichst im Mietvertrag, dass eine Abzugshaube angeschlossen werden kann. Dürfte im Normalfall jedoch nicht im Mietvertrag stehen.

Wenn sich aus der Teilungserklärung und/oder den Aufteilungsplänen ergibt, dass der Kaminschacht vorhanden ist, wird es dann Probleme geben, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Beseitigung des Kaminschachts im Dachgeschoss nicht beschlussmäßig mitgewirkt hat. Der Kaminschacht ist Gemeinschaftseigentum und jede Veränderung daran ist eine bauliche Veränderung, die der Beschlussfassung nach § 22 WEG bedarf.

Volker

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RE: Küchendunstabzugs-Anschluß

#3 von Maria , 30.11.2010 15:16

Hallo Volker,

tolle Antwort, das hilft mir schon sehr weiter.

Gruß, Maria.

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