Hallo Vermieter,
der BGH hat sich mit der Schadensminderungspflicht eines gewerblichen Großvermieters befasst. Er kommt zu dem Schluss, dass ein kaufmännischer Sachbearbeiter durchaus in der Lage sein muss, einfach gestaltete Kündigungsschreiben zu verfassen und dass es dazu besonderer juristischer Kenntnisse nicht bedarf.
Das Urteil VIII ZR 271/09 vom 06.10.2010 ist im Forum abgespeichert.
Da die Abgrenzung zwischen der privaten Vermögensverwaltung und der gewerblichen Tätigkeit eines (privaten) Vermieters bisher noch nicht eindeutig geklärt worden ist, muss mit entsprechenden Urteilen der Amtsgerichte gegen die Erstattungspflicht von Anwaltskosten durch Mieter gerechnet werden.
Volker