Zitat von Vermieterheini1
Hallo Inge,
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Auch dann wenn der/die Mieter einige "Mit"Mieter, Mitbewohner, Untermieter genannt hat oder den Existenz verneint hat,
würde ich im Zusammenhang mit der Räumungsklage <SINNGEMÄß> folgende Anträge an das Gericht stellen
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6. Der Räumungstitel enthält ausdrücklich den Passus, dass – zusätzlich zu den nach den vorstehenden Anträgen namentlich genannten Personen – bei der Zwangsräumung gegebenenfalls „auftauchende“ Personen, die im Räumungstitel nicht namentlich genannt sind die Zwangsräumung trotzdem – notfalls mit polizeilicher Gewalt – unverzüglich durchzuführen bzw. fortzuführen ist.
Das Ganze muss ein Erfahrener juristisch eindeutig und auslegungsfrei ausformulieren!
Hallo Vermieterheini1,
ich vermute, dass sich ein Antrag gemäß Ziffer 6 nicht vor Gericht durchsetzen lässt, da nur "bestimmbare" Sachen vor Gericht in einer Klage geltend gemacht werden können. Die Klage wird dann (zumindest in Teilbereichen) als unbestimmt abgewiesen; der Vermieter als Kläger würde dann einen entsprechenden Teil der Gerichts- und Anwaltskosten tragen.
Sicher in der Beurteilung bin ich mir nicht; jedoch habe ich bisher noch nie von einem solchen Antrag in einer Räumungsklage gehört.
Volker
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Bis lang habe ich alle Räumungsklagen ohne Rechtanwalt durchgeführt. Dies ging schneller als wenn ein Rechtsanwalt Wochen lang braucht um einen Brief rauszuschicken, und auch die Schreiben des gegnerischen Anwalts wochenlange liegen bleiben-
Nur so ein Theater, dass ein Mieter irgendwelches Volk bei sich aufnimmt, das sich nicht mal polizeilich bzw Einwohnermeldeamt anmeldet, so was habe ich zum ersten mal.
Wir haben in Deutschland Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt, aber diese lichtscheuen Kumpanen melden sich beim Amt gar nicht an. Der Mieter gibt mir keine Auskunft wer sich in der Wohnung dauerhaft aufhält, schon gar keine Namen. Alles nur Besuch heißt es. Aber wenn der Gerichtsvollzieher wegen der Räumung kommt, dann werden die sich schnell beim Einwohnermeldeamt anmelden. Solche Leute arbeiten doch immer mit solchen Tricks. Habe mir überlegt ob ich nicht die Polizei hinschicke, denn wir haben Meldepflicht, und die Leute die in der Wohnung wohnen,haben sich anzumelden.
Es ist unerhört, dass sich Fremde mit denen ich keinen Mietvertrag habe, ohne meine Erlaubnis einnisten dürfen.
Ich danke Euch für Euere Auskunft.
Inge
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