Mieter zahlt nicht

#1 von melanie20260 , 11.01.2011 01:15

Hallo. Ich habe vor 2,5 Jahren ein Einfamilienhaus vermietet. Der Mieter hat jeden Monat die Miete bezahlt - die letzte Miete ging am 2.12. ein. Jetzt aber kommt nichts mehr. Ich hab schon angerufen und auch geschrieben. Aber auf den Schrieb reagierte er nicht, der Anruf ergab grosses Erstaunen: "Ich hab die Miete doch schon gezahlt" Gut, Spielchen kenne ich schon. Er hat sogar bei der gleichen Bank ein Konto. Ich hatte mal einen solchen Prozess mit der gleichen Ausrede. Ergebnis, der Richter gab dem Mieter Zeit, nach Hause zu laufen und die Quittung zu holen. Das hat die Sache damals um einige Monate rausgeschoben. Am Ende fehlte fast ein Jahr Miete.
Frage: Ich vermute mal ich muss noch bis zum 3. Februar warten, bis ich eine Kuendigung rausschicken kann. Ist das so richtig ? Und die per Einschreiben Rueckschein schicken, ist das richtig. Ich werd noch wahnsinnig.

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RE: Mieter zahlt nicht

#2 von Volker , 11.01.2011 16:51

Hallo Melanie,

auch wenn es für den "Verzug" mit der Mietzahlung nicht notwendig ist, dem Mieter einen Brief schreiben, in dem die Nichtzahlung und auch die bisherigen Maßnahmen (Schreiben, Telefonat) aufgeführt werden. Mit dem neuen Brief auf die Folgen der Nichtzahlung hinweisen. Sinngemäß derart, dass der Vermieter berechtigt ist, bei Nichtzahlung der Miete für zwei aufeinanderfolgende Monate fristlos (§ 543 BGB) zu kündigen. Dieses Schreiben durch einen neutralen Dritten (Familienangehörige sind als Zeugen weniger geeignet) lesen, einkuvertieren und in den Briefkasten des Mieters einwerfen lassen. Diese Tätigkeiten bestätigt der Dritte auf einer weiteren bei dir verbleibenden Ausfertigung des Schreibens. Notfalls als Einwurfeinschreiben zusenden und im Internet die Zustellung durch die Post abfragen und als Ausdruck dokumentieren.

Einschreiben Rückschein birgt die Gefahr, dass der Empfänger das Schreiben nicht abholt. Dann gilt der Inhalt auch nicht als zugestellt.

Falls eine Zustellung durch Boten nicht möglich ist, den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher beauftragen. Kostet etwa 15 EUR, dafür aber die Gewissheit, dass der Mieter nicht behaupten kann, er habe keine Schreiben erhalten. Wobei diese Zustellungsart erst bei der fristlosen Kündigung erforderlich werden könnte. Mit der fristlosen auch hilfsweise fristgerecht kündigen, damit die Auswirkung aus § 569 Abs. 3 BGB vermieden wird.

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Manche lernen es nie!

#3 von Vermieterheini1 , 12.01.2011 18:01

Manche lernen es nie!

Ein Einwurfeinschreiben für sich genommen beweist im besten Fall nichts weiter, als dass ein Briefumschlag in die Briefkasten des Empfängers eingeworfen wurde.
Was, wenn der Empfänger behauptet in dem Briefumschlag da war nichts drinnen.
Ja genau der Briefumschlag war leer - der da war was ganz anderes drin, der Absender muss da was vertauscht haben.

Und selbst wenn man gerichtstaugliche Zeugen für den Inhalt des Briefumschlages lückenlos bis zur Abgabe bei der "Post" hat
Es gibt Fälle, bei denen der Richter bezweifelt hat, dass der Austräger den Briefumschlag in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen hat.
Welcher Austräger kann auch vielen Monaten vor Gericht beeiden, dass er bei den vielen hundert Zustellungen täglich genau das getan hat und dass es genau der richtige Briefkasten war?

Bei allen kritischen Fällen lässt man entweder das Schreiben OHNE Briefumschlag von gerichtstauglichen Zeugen zustellen ...
oder durch den Gerichtsvollzieher "hoheitlich" zustellen.


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RE: Manche lernen es nie!

#4 von melanie20260 , 13.01.2011 06:29

@ Vermieterheini1 und Volker

Samstag bei dem Mieter angerufen, er behauptet steif und fest, Miete wurde Ende Dez. im voraus eingezahlt. Auf mails reagiert er nicht, kein Anruf. Also Montag wieder bei Mieter angerufen, jetzt sagt er, durch ein Versehen wurde die Miete nicht abgesandt, aber JETZT hat er die Miete bezahlt. Aha, gut. Nach drei Tagen ist aber auch nichts eingetroffen. gut, ich werde das so wie Volker geschrieben hat absenden und wie Vermieterheini kommentiert hat, nicht im Umschlag sondern offen durch einen Boten bringen lassen. http://www.blitzkurier-rathenow.de/ vielleicht machen die das ... oh- mann oh- mann. Nur angelogen werd ich -

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RE: Manche lernen es nie!

#5 von melanie20260 , 13.01.2011 09:24

Zitat von melanie20260
@ Vermieterheini1 und Volker

nicht im Umschlag sondern offen durch einen Boten bringen lassen. http://www.blitzkurier-rathenow.de/ vielleicht machen die das ... oh- mann oh- mann. Nur angelogen werd ich -



Nein, diese Firma macht das nicht. Scheisse. Jetzt beginnt die Suche nach einem Boten ...

GO! General Express & Logistics GmbH, DIE machen das. Kostet 38, 85 Euro. Allein das Bestaetigen ( Unterschrift des Boten ) kostet 15 Euro. So viel Geld steht ja nicht mal im Mietvertrag im Falle einer Mahnung ! Das ist aber teuer.

>>>>>> 40 Euro -> 80 DM, Deutschland was ist aus dir geworden ???


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RE: Manche lernen es nie!

#6 von Adele , 13.01.2011 10:02

Hallo Melanie,
Du mußt den Brief nicht gerichtsbeweisbar zustellen lassen, nur bei der Kündigung ist es notwendig.
Wenn die Mieter Dich ständig mit Ausreden hinhalten kennen sie sich aus und Du bist sicher nicht der erste Vermieter den sie um die Miete prellen.
Das fristlose Kündigungsschreiben, beim Rückstand von zwei Monatsmieten, schickst Du, oder gibst es persönlich bei der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts ab. Für jeden im Mietvertrag aufscheinenden Mieter ein Original. Die Zustellung ist nicht teuer und geht schnell.

Viele Grüße
Adele

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RE: Manche lernen es nie!

#7 von melanie20260 , 13.01.2011 10:40

Danke Adele. Ich hab mal geschaut was ich vom Mieter so habe: Kaution als ganzes bar gezahlt. Eine Buergschaft seiner Mutter ( hoffentlich lebt die noch ), einen schriftliche Bestaetigung des VOR-Vermieters, dass er seine Miete immer bezahlt hat. Und hab auch extra bei dem angerufen. Er sagte ist alles ok mit dem Mieter, immer korrekt bezahlt, allerdings sei das Geld immer von einer Frau gekommen. Und in der Tat, bei mir auch. Die wohnen zusammen, aber nur er ist im Mietvertrag. Hab also die Mahnung gleich an beide adressiert. Immerhin, er wohnt das seit dem 09/2007 und hat immer bezahlt. Und nu is NNAAASE > Vermieterschicksal <<< Sarkasmus an: Heute ist ja erst der 13. Januar, kann ja noch immer kommen ... hahahaha

Persoenlich bei der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts abgeben ? Das ist ne gute Idee. DANKE !

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RE: Mieter zahlt nicht

#8 von Volker , 13.01.2011 10:54

Hallo Melanie,

die Ausführungen von Adele sind richtig. Für die "Mahnung" reicht ein gewöhnlicher Brief. Beim Mieter macht es nach meiner Erfahrung jedoch oft mehr Eindruck, wenn es ein Einschreiben ist. Daher meine Empfehlung mit dem Einwurfeinschreiben.

Die Ausführungen von Vermieterheini1 zu den Problemen, die bei Einschreiben zusätzlich auftreten können, sind auch richtig. Nur ist die gerichtsfeste Zustellung jetzt noch nicht das Problem.

Das Schreiben mit der fristlosen (und mit der hilfsweisen fristgerechten) Kündigung würde ich, wenn kein Boten zur Verfügung steht, ebenfalls mit Brief und zusätzlich mit Einschreiben/Rückschein zusenden. Ich mache es dabei so, dass ich die Einschreiben-Nummer auch in das Adressfeld eintrage. Dann soll der Mieter doch das angeblich im Umschlag enthaltene "belanglose" Schreiben vorlegen, was angeblich im Briefumschlag war. Damit dürfte er dann Porbleme haben.

Wenn dann nach einer Woche wider Erwarten das Einschreiben von der Post als nicht zustellbar bzw. nicht abgeholt an dich zurück gesandt wird, kannst du noch immer den GV beauftragen.

Den Kurierdienst würde ich bei diesen Kosten nicht beauftragen. Die Kosten wirst du vom Mieter nicht erstattet bekommen.

Volker


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RE: Mieter zahlt nicht

#9 von melanie20260 , 13.01.2011 20:14

Hallo volker

"die Einschreiben-Nummer auch in das Adressfeld eintragen" ?

wow, das ist aber eine fuchsige Idee. Hm ,ich lasse den Umschlag offen, bezahle das Porto, kriege den EAN Code, lasse mir den Umschlag wieder geben und trage die Nummer in das Anschreiben ein. Und schliesse den Umschlag und geb den dem Beamten wieder. - Ja, geht ! (Wenn der Beamte mich nicht fuer verrueckt erklaert und fast niemand da ist)

Ich bin schon zwei mal mit Mietern vor Gericht gestanden. Die haben alle Tricks angewandt. -Ich hab immer die Gerichtsverfahren gewonnen. Dann einen Titel bekommen der bis heute, absolut wertlos ist. Oder kauft wer einem diese Titel ab - ist ne neue Frage, was mit alten Titeln machen ? Am Ende ist immer viel Zeit, fast ein Jahr, ins Land gegangen. Die zahlen ein Jahr keine Miete, keine Betriebskosten und ... der Staat hilft denen. Auch eine Art von Verstaatlichung.


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RE: Mieter zahlt nicht

#10 von melanie20260 , 17.01.2011 19:00

J U H U ! H U R R A - Mieter hat bezahlt !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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