Kalt-Miete erhöhen

#1 von BALDU , 18.01.2011 19:31

Hallo

ich liege mit meinem Mieter im Klinsch und habe nur Ärger mit ihm. Da er seit Anfang 2008 dort wohnt und ich bisher nie die Kaltmiete erhöht habe, überlege ich über eine Erhöhung der Kaltmiete mein Geld wieder zu bekommen. Wenn ich sehe was andere bereits nehmen, da die ganzen Kosten(die so drumherum sind und nicht in die Nebenkosten einfliesen) mehr werden, muss man ja handeln.
Aktuell liege ich nicht über der ortsüblichen Miete. Eher drunter. U.a. sieht die Arge (zahlt die Miete)bisher die Kosten als angemessen an. Ich möchte das nun u.a. durch diese Erhöhung ändern bzw. in die richtige Richtung treiben. Ich weiss, das ich innerhalb der letzten drei Jahre nicht mehr als 20% erhöhen kann. Gibt es sonst noch Regeln die ich beachten muss?

GRUSS BALDU

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RE: Kalt-Miete erhöhen

#2 von Volker , 21.01.2011 10:50

Hallo Baldu,

neben der Grenze von 20 % Erhöhung und der Mindestwartezeit zwischen zwei Erhöhungen von 12 Monaten (§ 558 BGB - basierend auf der Miete jeweils drei Jahre vor der jeweiligen Erhöhung) ist zu beachten, dass der Mietspiegel mit der Vergleichsmiete eine weitere Grenze der Erhöhung darstellt.

Wenn also deine Miete bei 500 EUR liegt, betragen 20 % 100 EUR. Wenn jedoch lt. Mietspiegel die Vergleichsmiete bei 540 EUR liegt, kannst du auch nur auf diese 540 EUR erhöhen. Zumindest mit der Begründung auf den Mietspiegel.

Eine andere Begründungsmöglichkeit sind mindestens drei Vergleichswohnungen oder ein Gutachten eines Sachverständigen (§ 558 a BGB). Erhöhungen, gestützt auf Auskünfte aus einer Mietdatenbank, dürften in der Praxis selten sein.

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zuletzt bearbeitet 21.01.2011 | Top

   

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