Sozialklausel

#1 von pablo , 22.01.2011 23:33

Hallo zusammen,

kann mir jemand erklären was das heißt: Sozialklausel berücksichtigen?

Gruß pablo

pablo  
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RE: Sozialklausel

#2 von Volker , 23.01.2011 11:12

Zitat von pablo
Hallo zusammen,

kann mir jemand erklären was das heißt: Sozialklausel berücksichtigen?

Gruß pablo



Hallo pablo,

mit "Sozialklausel" wird das Recht des Mieters zum Widerspruch gegen die Kündigung nach § 574 BGB bezeichnet. Deshalb auch bereits mit dem Kündigungsschreiben auf Form und Frist des Widerspruch (§ 574 b BGB) hinweisen.

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zuletzt bearbeitet 23.01.2011 | Top

   

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