Räum und Streupflicht an Bushaltestellen

#1 von pablo , 27.01.2011 10:28

Hallo Vermietergemeinde,

wer kennt sich aus? Auf meinem vermieteten Grundstück steht ein Bushäuschen u. davor ist eine Haltestelle; Ich hoffe nicht, dass ich dafür verantwortlich bin, dass hier geräumt wird. Es ist kein Bürgersteig da.
Für das bushäuschen erhalte ich einen Anerkennungsbeitrag von 5,11 € im JAHR !!!!!!!!!!!! Weiß jemand wie die rechtliche Lage ist?

Gruß pablo

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RE: Räum und Streupflicht an Bushaltestellen

#2 von Volker , 27.01.2011 12:13

Hallo pablo,

ob es eine Räumpflicht auch dann gibt, wenn es keinen Bürgersteig, sondern nur eine Fahrbahn gibt, steht in der Gemeindesatzung über den Winterdienst.

Üblicherweise ist dann die Fahrbahn zu räumen.

Der "Anerkennungsbetrag" für die Nutzung des Grundstücksteils hat mit der Verkehrssicherungspflicht nichts zu tun.

Volker

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