Stellplatz

#1 von Irm , 30.01.2011 11:28

Ich hatte meinen Mietern mitgeteilt, dass ab 1.02. Autos nur noch auf gemieteten Stellplätzen
abgestellt werden dürfen.
Es sind 2 Mieter betroffen für die ich je einen Stellplatz zum Anmieten bereitgestellt habe.
Nur hat sich keiner der betroffenen Mieter bei mir zwecks Anmietung gemeldet.
Morgen wollte ich eine Aufforderung die Autos vom Grundstück zu entfernen, sowohl
am Auto anbringen alsauch in den Briefkasten werfen.
Ich würde gerne noch Etwas drohen, mir fällt aber grad keine Maßnahme ein.
Irm

Irm  
Irm
Beiträge: 8
Registriert am: 01.11.2010


RE: Stellplatz

#2 von Irm , 30.01.2011 12:32

P.S.
Ich vermute nämlich, dass die Mieter weder einen Stellplatz mieten , noch das Auto entfernen,
und das Auto einfach weiter kreuz und quer abstellen.

Irm  
Irm
Beiträge: 8
Registriert am: 01.11.2010


RE: Stellplatz

#3 von Judy , 01.02.2011 12:06

Soweit ich weiß, darf der Mieter weiterhin seinen PKW auf Deinem Grundstück abstellen, wenn Du bisher kostenfrei einen Stellplatz zur Verfügung gestellt hast bzw. nichts dagegen unternommen hast, dass die Mieter dort parken. Bei einer Neuvermietung kannst Du Miete für den Stellplatz nehmen, bei vorhandenen Mietern nicht so einfach. Wahrscheinlich weiß der Mieter das und reagiert deshalb nicht.

In größeren Häusern muss es hier auch mindestens einen Besucherparkplatz geben. Dieser Parkplatz wird dann auch gerne von den Mietern genutzt. ;-), die sich die Gebühren für einen Parkplatz sparen wollen. Alles was nicht gleich bei Einzug eines Mieters klar geregelt ist, wird Dir später nachteilig ausgelegt, da die Gesprächsbereitschaft bei Mietern immer mehr abnimmt und dafür die Dreistigkeit immer mehr zunimmt.

LG
Judy

Judy  
Judy
Beiträge: 168
Registriert am: 28.10.2010


RE: Stellplatz

#4 von Irm , 04.02.2011 15:45

Die betroffenen Mieter haben ihre Autos entfernt.
Vor 1 Jahr hatte ich die gesamte Hoffläche , die vorher an einen Gewerbemieter vermietet war nach Mietende
zurückbekommen.
Ich hatte den Mietern gleich mitgeteilt, dass alle vereinbarungen die mit dem Gewerbemieter getroffen wurden keine
Gültigkeit für mich haben, und dass man nur noch solange umsonst und kreuz und quer parken darf bis ein neuer
Gewerbemieter gefunden ist. Das war jetzt der Fall.
Und oh Wunder,man hält sich an das Parkverbot.

Irm  
Irm
Beiträge: 8
Registriert am: 01.11.2010


RE: Stellplatz

#5 von Volker , 10.02.2011 18:54

Hallo Irm,

ergänzend zu den bisherigen Antworten der Hinweis auf das BGH-Urteil VIII ZR 268/09. Der BGH hat entschieden, dass der Wohnraummieter keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines Stellplatzes hat.

Deshalb bei Beendigung des derzeitigen Gewerbemietvertrages gleich für klare "Fronten" sorgen.

Volker

Volker  
Volker
Beiträge: 686
Registriert am: 26.10.2010


   

Neue Anschrift Vermieter
Mietertest

Xobor Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen
Datenschutz