Müssen Geringverdiener zahlen?
Zusatzbeiträge gelten auch für Rentner und Geringverdiener sowie für Bezieher von Arbeitslosengeld I. Für Hartz-IV-Empfänger will der Staat einspringen.
Gibt es einen sozialen Ausgleich?
Ja. Den bekommen ab Januar 2011 alle, bei denen der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Kassen zwei Prozent des Bruttoverdienstes übersteigt.
Wie sich das auswirkt:
Liegt dieser Beitrag zum Beispiel bei 20 Euro, erhalten Versicherte mit einem Einkommen von 1000 Euro oder mehr keinen Ausgleich. Wer aber 800 Euro verdient, bekommt 4 Euro erstattet, die mit seinem Kassenbeitrag verrechnet werden. Die Erstattung läuft also entweder über den Arbeitgeber oder den Rentenversicherungsträger.