Keine Rentenbeiträge für HARZ IV - Empfänger
Der Bundestag hat das sogenannte Haushaltsbegleitgesetz 2011 beschlossen.
Und darin ist festgelegt, dass für Empfänger von Arbeitslosengeld II ab Januar 2011 keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr geleistet werden.
Elterngeld ab 2011
Elterngeld bekommen Eltern mit einem Nettoeinkommen ab 1200 Euro nur noch in Höhe von 65 statt 67 Prozent des bisherigen Einkommens.
Eine weitere Einsparung beim Elterngeld werden viele Normalverdiener als blanken Hohn empfinden: Alleinerziehende mit 250 000 Euro Jahreseinkommen sollen 2011 gar kein Elterngeld mehr bekommen, und Elternpaare mit 500 000 Euro Jahreseinkommen auch nicht.