BGH VIII ZR 50/09 - Weiß streichen = muss gar nicht streichen!

#1 von Vermieterheini1 , 05.02.2011 09:03

In meinem Mietvertrag steht, dass ich innenliegende Türen und Fensterrahmen nur weiß streichen darf. Muss ich mich daran halten?

Müssen Sie nicht, urteilte der Bundesgerichtshof (VIII ZR 50/09 vom 20. Januar 2010).
Die im Mietvertrag enthaltene Farbvorgabe ist unwirksam, weil sie den Mieter in der Gestaltung seines Lebensbereichs einschränkt.

Bemerkenswert ist die Folge dieses Urteils:
Die unzulässige Farbvorgabe befreit den Mieter vollständig von der Pflicht zur Renovierung - die muss künftig der Vermieter vornehmen.


Vermieterheini1  
Vermieterheini1
Beiträge: 123
Registriert am: 07.11.2010

zuletzt bearbeitet 06.03.2011 | Top

   

Mietertest
BGH VIII ZR 267/09 - Ausgleich Mietrückstand vor Ablauf der Kündigungsfrist

Xobor Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen
Datenschutz