Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt von 920 auf 1.000 €. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen bereits im Dezember 2011 davon profitieren. Neben einer finanziellen Entlastung von rund 330 Mio. € müssen die Steuerpflichtigen künftig auch weniger Belege sammeln. Darauf weist das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in einer am 2.2.2011 veröffentlichten Pressemitteilung hin.
Hintergrund: Der Koalitionsausschuss hatte sich am 9.12.2010 auf eine Reihe von Maßnahmen geeinigt, die spätestens zum 1.1.2012 in Kraft treten sollen. Die Kabinettsbefassung ist der nächste Schritt zur Umsetzung des Pakets.
Die Kabinettsbefassung umfasst u.a. folgende Regelungsbereiche:
Bereits ab 2011 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit 920 auf 1.000 €. Das Sammeln von Belegen wird damit für rund 550.000 weitere Steuerpflichtige entbehrlich. Zugleich gibt es eine deutliche finanzielle Entlastung der Arbeitnehmer in Höhe von etwa 330 Mio. €
Ab 2012 können Eltern Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen. Es macht keinen Unterschied mehr, ob die Kosten beruflich oder privat bedingt sind. Mehr Familien mit Kindern können von diesem Steuervorteil profitieren. Damit ist eine Entlastung von 60 Mio. € verbunden.
Die jetzige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern für die Gewährung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen entfällt ebenfalls ab dem Jahr 2012. Das baut unnötige Steuerbürokratie ab. Einkommensschwächere Familien können auch bei einem Hinzuverdienst des Kindes von über 8.004 Euro weiterhin Kindergeld beziehen. Dies entlastet Familien mit Kindern um 200 Mio. €
Wer abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und das Auto benutzt, um zur Arbeit zu kommen, muss dies ab dem Jahr 2012 nicht mehr täglich nachweisen, sondern lediglich für das Gesamtjahr.
Nicht unternehmerisch tätige Bürger können ab dem kommenden Jahr wählen, ihre Einkommensteuererklärungen nur noch alle zwei Jahre beim Finanzamt abzugeben. Davon profitieren insbesondere Steuerpflichtige, die über die Jahre gleich bleibende oder dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte haben. Wer Rückzahlungen erwartet, kann weiterhin jährlich seine Steuererklärung abgeben.
Möglichst noch in dieser Legislaturperiode sollen elektronisch vorausgefüllte Steuererklärungen das Verfahren und Ausfüllen vereinfachen. Soweit Daten der Finanzverwaltung vorliegen, füllt sie diese automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung aus. Ziel ist es, für möglichst alle Phasen im Besteuerungsprozess elektronische Verfahren anzubieten.
Quelle: REGIERUNGonline