Hallo,
wie im Betreff schon erwähnt, musste ich bei einem Mieter im Bad etwas reparieren lassen. Dabei wurden 3 Fließen entfernt. Eigentlich kein Problem, nur gibt es diese Fließen im original Muster nicht mehr? Und ich weiß, dass der Mieter dies nicht akzeptieren wird. O.K. ich mein eine andere Farbe oder ein anderes Muster sieht auch nicht so toll aus!?
Und nun?
Was würdet Ihr machen, ich kann ja nicht das ganze Bad nur wg 3 Fließen neu fließen lassen?
Klaus
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Soweit ich weiß, gibt es eine Firma in Hamburg, die auch noch einzelne Fliesen herstellt, wenn sie anders nicht mehr zu bekommen sind. Das ist zwar teurer, aber immer noch besser, als Ärger mit dem Mieter. So regeln die Versicherungen das nach Wasserschäden. Frag mal bei Deinem Fliesenhändler nach.
Bunte Fliesen muss der Mieter nicht hinnehmen und wird auf alle Fälle reagieren. Dann musst Du u. U. eine Mietminderung dauerhaft hinnehmen bzw. wenn es ganz dumm läuft, doch das gesamte Badezimmer renovieren.
LG
Judy
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Hallo Klaus,
die Gerichte gehen überwiegend davon aus, dass gerade das Bad als Hygieneraum auch einen insgesamt gepflegten Eindruck machen muss. Also nicht nur technisch einwandfrei, sondern auch ästhetisch. Siehe dazu nachfolgenden Auszug aus dem Urteil des OLG Frankfurt 7 U 196/07 vom 22.12.2009, in dem es um die Versicherungsleistung ging.
Zitat
Unmittelbare Folge des Austritts von Duschwasser sind die Durchfeuchtungen der Wand selbst. Dadurch haben sich Fliesen abgelöst. Da es solche Fliesen aufgrund des Alters nicht mehr gibt, ist es erforderlich, die Wände des Bads insgesamt neu zu fliesen. Hierfür entstehen nach der Schätzung des Sachverständigen etwa 3/5 der in der Position 5 des Gutachtens (S. 19) angesetzten Beträge, also 1.814,40 Euro. Der restliche Betrag entfällt auf die Bodenfliesen und auf die Ausführung einer fachgerechten vertikalen Abdichtung. Letztere ist aber nicht schadensbedingt erforderlich, da sie auch bislang nicht vorhanden war. Die Erneuerung der Bodenfliesen ist wegen der Herstellung des Übergangs der vertikalen Abdichtung auf den horizontalen Bereich erforderlich, weil es dabei voraussichtlich zur Beschädigung von Bodenfliesen kommen wird und aus ästhetischen Gründen dann die Erneuerung des gesamten Bodenbelags erforderlich ist. Nur wegen des einen Bohrlochs, das wegen der Trocknung in diesem Bereich geschaffen wurde, ist das jedenfalls nicht nötig. Deshalb kann der Kläger auch insoweit die Beklagte nicht in Anspruch nehmen.
Wenn der Wasserschaden versichert ist, gehören auch die Kosten einer evtl. notwendigen Neuverfliesung zum Schaden, den die Versicherung (oft nur zum Zeitwert) übernehmen wird. Damit kommt ein anderer Aspekt in die Gesamtbetrachtung: Das Alter des Bades. Auch ein Bad hat keine unbegrenzte Lebensdauer. Bei Bodenfliesen habe ich selbst bereits vom Gutachter hören dürfen, dass eine Nutzungsdauer von 15 bis 20 Jahren angemessen ist und der Wertverlust in den ersten drei Jahren bereits mit 30 Prozent angesetzt wird.
Ähnlich auch das AG Hamburg-Altona im Urteil vom 30.04.2007, 314a C 72/06, WM 2008, S. 551), wo es allerdings um 34 Jahre alte Fliesen ging, die Risse zeigten. Ergebnis: Mietminderung. Ebenfalls dieses Gericht hat am 23.06.2005, 314B C 150/05, festgestellt, dass farbliche Abweichungen bei PVC-Platten im Eingangsbereich der Küche nicht hinzunehmen sind. Gefordert wurde ein Austausch unter bestmöglicher Farbangleichung an die übrigen PVC-Platten.
Meine Empfehlung: Mit der Versicherung abklären, was von den Kosten übernommen wird und dann mit dem Mieter über das Problem sprechen. Wenn es ein langjähriger und "guter" Mieter ist und das Bad bereits älter, solltest du unabhängig vom derzeitigen Schaden überlegen, ob du die Sanierung vorziehst. Selbst wenn dein Mieter dann für die Sanierungsphase weniger Miete zahlt, wirst du letztlich der Gewinner sein.
Volker
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Hallo,
Danke f die Meinungen. Was müsste man denn als Minderung ertragen bei 3 anderen Fließen. Ich mein das kann doch nicht viel sein?
Klaus
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Da es dauerhafte Beeinträchtigungen sind, könnte ich mir schon vorstellen, dass es 10 % oder sogar mehr sind. Das hängt sehr davon ab, wie sehr die 3 Fliesen auffallen und ob ein Gericht irgendwann entscheidet, dass das Bad eine Sanierung dringend nötig hat. Auf solchen Rechenexemple würde ich mich nicht einlassen. Der Schuss kann sehr schnell nach hinten losgehen.
LG
Judy
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Zitat von KlausP
Hallo,
Danke f die Meinungen. Was müsste man denn als Minderung ertragen bei 3 anderen Fließen. Ich mein das kann doch nicht viel sein?
Klaus
Hallo Klaus,
auf Minderung würde ich mich nicht einlassen. Problem dabei ist, dass die Minderung von der Bruttomiete berechnet wird. Also anteilig auch die Betriebskosten gemindert werden.
Das bedeutet, du darfst von allen Betriebskosten im Rahmen der Abrechnung den Minderungssatz abziehen.
Badezimmerfliesen (verschiedenfarbige)
Das LG Kleve hat mit Urteil vom 05.02.1991 - 6 S 285/90, WM 1991, S. 261 festgestellt, dass verschiedenfarbige Badezimmerfliesen eine Minderung von 5 % rechtfertigen. Was allerdings nicht bedeutet, dass der nächste Richter nicht einen gänzlich anderen Satz für berechtigt hält. Mietminderungen sind immer Einzelfallentscheidungen und damit sehr selten auf andere Fälle übertragbar.
Volker
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Hallo
es gibt die Möglichkeit, dass andersfarbige Fliesen eingebaut werden, lediglich die Struktur der Fliese sollte gleich sein.
Anschließend die ganze Fliesenfront mit spezieller Fliesenfarbe bearbeiten und streichen!
Selber ausprobiert und hat fuktionert. Nur darf die Fliesenfarbe nur mit schonenden Mitteln gesäubert werden!
Gruß
hexer1940
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Vielleicht kommt es auch darauf an, wer den Schaden verursacht hat.
Selbst hatte ich eine Wohnung mit einem komplett neuem Badezimmer vermietet.
Der Mieter hat nun sehr viele Fliesen einfach angebort.
Wenn der wegzieht, dann habe ich ein Badezimmer mit sehr vielen Löcher in den Fliesen. Schade
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