Probleme wegen dem Nachbarn, der auf meinem Grundstückt macht was er möchte

#1 von Inge , 19.10.2011 19:10

In meinem Mietshaus das 65 km von meinem Wohnort entfernt ist, gibt es immer wieder Probleme mit dem Nahcbarn, der sein Häusle direkt an meine Flachdach-Garagen angebaut hat.
Dieser Nachbar hat ohne mich zu benachrichten mein Garagendach betreten und dort das Geländer abmontiert um sein Häusle zu verputzen. Habe auf dem Garagendach ein Geländer, damit dieses Dach als Balkon genutzt werden kann.
Also ohne jegliche Ankündigung hat dieser Nachbar mein Garagendach betreten und mein Geländer, das ich erst im Frühjahr dieses Jahres neu gekauft habe und anbringen lies, a b m o n t i e r t.
Da dieses Geländer nun entlang des Nachbarhauses weg ist, und somit Löcher in dem garagendach sind, denn es wurden ja zur Anbringung des Geländers selbstverständlich Löcher in das Garagendach gebort. also nun tropft der Regen in der Garage von der Garagendecke. Selbstverständlich dringt das Regenwasser durch die Löcher in denen ansonsten die Schrauben des Geländers sind. Diese Schrauben wurden bei Anbrinung des Geländers abgedichtet.
Nun bleibt mir nichts anderes übrig als diese Firma zu verständigen, dass diese kommen und mir das Garagen Dach-Geländer, wieder anbringen, dies sind Kosten für mich. Das Geländer war komplett auf meiner Seite, nicht auf der Grenze. Der Nachbar hat seinen Neubau direkt auf die Grenze gebaut, die Stadt hat dies erlaubt, da er zuvor seine alte Hütte auch auf der Grenze hatte, darum bestand laut Stadt Bestandsschutz. Er hat angefangen schwarz zu bauen es wurde nachträglich genehmigt.

Nun um sein neues Häusle zu verputzen , hat er bereits am 25.10.2011 meine Geländer abmontiert. Seitdem liegt das Geländer auf meinem garagendach und Regenwasser dringt durch die Löcher die zum befestigen des Geländers sind und da keine Schrauben mehr drinnen sind.
Bei dem Nachbarn handelt es sich um einen sehr schlimmen Menschen, der meine Garagen abkaufen wollte, um so seinen Neubau dann bis über meine Garagen bauen zu können. Da ich ihm die Garagen nicht verkaufte so wurde er wütend und schrie, ich würde ihn schon noch kennen lernen.
Was kann ich tun, dass der nicht mehr auf mein Grundstück darf.???

Wie soll ich vorgehen, da er einfach mein Geländer auf meinem Grundstück entfernt hat. Ich möchte da eine Reglung finden, dass er dies nie wieder tut.
Ich denke u.a. an Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, aber die werden dies wohl abtun als Privatangelegenheit. Irgendwie müsste ich dies doch in den Griff bekommen können-
Ich kann den doch nicht auffordern das Geländer wieder sofort anzubringen, denn ich möchte dem doch Verbot auf meinem Grundstück erteilen.
Zudem wenn der das Geländer wieder anbringt, so wird der dies sowieso nur hinmurksen.
Das Geländer hat er am 24.9,2011 entfernt, damit er besser an sein Häusle kann um es zu verputzen.
Bis jetzt ist das Geländer nicht wieder angebracht, aber sein Häusle der Verputz ist noch nicht gestrichen
Wenn ich das Geländer von der Firma anbringen lasse, dann kann es sein, dass es dieser Nachbar wieder wegmacht, wenn er sein Häusle streicht, und ich brauche dann wieder eine Firma die mir das Geländer wieder anbringt und dies kostet mir mein Geld.
Ich kann das Geländer auch nicht länger weglassen, da in die Löcher für die Schreiben, der Regen kommt und es tropft in meiner Garage vom Dach.
Was könnt Ihr mir vorschlagen.Wer hat eine Idee.
Danke für Eure Mühe
Inge


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zuletzt bearbeitet 19.10.2011 | Top

RE: Probleme wegen dem Nachbarn, der auf meinem Grundstückt macht was er möchte

#2 von Judy , 20.10.2011 09:01

Also für mich ist das ganz klar Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Was hat Dein Nachbar auf Deinem Grundstück zu suchen?

Bei uns in der Nachbarschaft gab es einen ähnlichen Fall. Dort hat ein Nachbar auf seiner Garage einfach ein Geländer angebracht und einen Wintergarten gebaut. Die Garage des Nachbarn (beides Doppelgaragen) stoßen auch direkt an die Garagen. Natürlich hat auch dieser Mensch ganz ungeniert das Dach das Nachbarn betreten und die ganze Familie ist darauf rumgelaufen, um sich das Werk aus der Entfernung anzusehen. Für ein Flachdach sind solche Begehungen ja auch nicht gerade tolle, weil dadurch die Dachpappe auch durchlässig werden kann. Da war dann noch das Problem, dass er das Geländer dann bepflanzt hat und die Kletterpflanzen das Dach und die Einfahrten der Nachbargaragen zugerankt haben. Geschnitten wurde es natürlich nicht, weil der Nachbar mit dem Wintergarten die Pflanzen als Sichtschutz wollte. Irgendwann ist es dann dem Nachbarn, auf dessen Eigentum auch einfach herumgetrampelt wurde, zu bunt geworden. Er hat einen Anwalt beauftragt und vor Gericht auf ganze Linie gesiegt. Der Nachbar musste sein Geländer absägen, weil es zu hoch war, die Pflanzen schneiden und darf das Dach der Nachbargaragen nicht mehr betreten. Angeblich hätte die Firma, die das Geländer angebracht hatte, gesagt, dass alles so okay wäre. Dort muss auch ein hohes Zwangsgeld festgesetzt worden sein, da der Nachbar oder dessen Familie seither nicht mehr auf dem Dach der Nachbargarage gesehen wurde. Geht doch. Auch dieser liebe Nachbar mit dem Wintergarten macht was er will und interessiert sich nicht für die Nachbarn, wenn es für ihn Vorteile bringt.

Daher sehe ich auch bei Dir nur den Weg, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Deiner Interessent zu beauftragen. Der Anwalt sollte den Nachbarn auffordern, das Geländer schnellstmöglichst wieder sach- und fachgerecht zu errichten, dass er für Schäden, die durch sein Tun entstanden sind und entstehen zu haften hat und zukünftig nichts von Deinem Grundstück zu entfernen hat und das Grundstück auch nicht zu betreten hat. Wenn es gar nicht geht, musst Du ein Unterlassungsurteil erwirken, wo dann ein Zwangsgeld gegen den Nachbarn festgesetzt wird. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht, wenn man es mit dreisten Menschen zu tun hat. Da hilft immer nur ein Angriff auf den Geldbeutel. Traurig, aber wahr.

Da der Nachbar weiß, dass Du weiter entfernt wohnst, weiß er genau, dass Du erst zeitversetzt sein Treiben mitbekommst. Daher denkt er auch wohl, dass er Narrenfreiheit hat. Ich wünsche Dir gute Nerven, denn da ist noch viel Theater vorprogrammiert.

LG
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RE: Probleme wegen dem Nachbarn, der auf meinem Grundstückt macht was er möchte

#3 von Inge , 20.10.2011 11:16

Liebe Judy, herzlichen Dank für Deine Antwort. Die hat mir sehr geholfen. Es ist ja auch so, dass sich das Garagendach im Hinterhof befindet. Habe am Hinterhof ein niederes Hoftürchen, das ich abgeschlossen habe und nur ich habe für dieses Türchen einen Schlüssel. Der Kletter also sogar über das abgeschlossene niedere Hoftor um auf mein Garagendach zu kommen.
Ich werde die Staatsanwaltschaft Heilbronn selbst anschreiben und Strafanzeige stellen.
Hatte wegen dem Nachbarn schon mal einen Rechtsanwalt, der lediglich diesen Nachbarn angeschrieben hat, der er dieses Häuschen, direkt ohne Baugenehmigung und ohne Grenzabstand einzuhalten direkt an meiner Garage hochgebaut hat. Leider habe ich nicht gesehen, wie der mit dem Bau angefangen hat, da ich ja 65 km entfernt wohnte. Also das Resoltat war, dass der Bau stehen bleibt er wurde nachträglich genehmigt. Es gab aber kein Gerichtsverfahren und daher musste ich meinen Rechtsanwalt selbst bezahlen. Der Rechtsanwalt hat mich nur abkassiert und wirklich kaum etwas getan.
Ich werde nun wohl die Staatsanwaltschaft Heilbronn anschreiben, mehr als abweisen können die ja nicht. Wenn dies
abgewiesen wird, dann werde ich ggf einen anderen Rechtsanwalt nehmen.
Liebe Grüße Inge

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RE: Probleme wegen dem Nachbarn, der auf meinem Grundstückt macht was er möchte

#4 von Judy , 21.10.2011 12:00

Hallo Inge,

ich würde schon jetzt einen Rechtsanwalt beauftragen, damit Dein Nachbar für evtl Schäden, die durch sein unbefugtes Tun entstanden sind bzw. noch entstehen, haftbar gemacht werden kann. Er hat einen Schaden auf Deinem Grundstück angerichtet (offene Löcher im Garagendach) und muss für die Folgen gerade stehen. Daher kann es für eine evtl. laufende Frist wichtig sein, dass Du sofort nach Entdecken des Tuns handelst. Manchmal willigt nämlich Stillschweigen ein. Hast Du privat keine Rechtschutzversicherung für Nachbarschaftsstreitigkeiten? Da wäre die dann ja zuständig, da es nichts mit Mietern zu tun hat, sondern mit Nachbarn, die spinnen. Ohne so eine Versicherung ist es heute schwer und die Beiträge sind erschwinglich. Man weiß nie, wen man mal als Nachbarn bekommt und wie diese Personen ticken.

Wasser kann sehr viel anrichten. Daher sehe ich es so, dass es sehr wichtig ist, dass der Nachbar auf seine Schadensersatzpflicht hingewiesen wird und aufgefordert wird, den alten Zustand schnellstens wieder herzustellen. Es wird Winter und das Wetter deutlich feuchter. Wenn Du die Garagen vermietet hast, kürzen Dir u. U. die Mieter die Miete bzw. machen Dich für Schäden haftbar, die durch das Wasser entstehen (Schimmel auf eingelagerten Gegenständen). Außerdem leidet das Mauerwerk durch Feuchtigkeit.

LG
Judy

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RE: Probleme wegen dem Nachbarn, der auf meinem Grundstückt macht was er möchte

#5 von Inge , 25.10.2011 10:31

Danke Judy, ja ich muss die Sache angehen, gerade weil es Winter wird. Denn das Wasser friert dann in die offene Löcher ein und kann dann Risse in der Wand verursachen. Diese sehr betroffene Garage habe ich nicht vermietet, die benutzt mein Sohn, der in dem Mietshaus wohnt.
LG Ingr

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RE: Probleme wegen dem Nachbarn, der auf meinem Grundstückt macht was er möchte

#6 von Inge , 02.11.2011 09:04

Möchte mal Rückantwort geben. Also ich habe selbst die zuständige Staatsanwaltschaft angeschrieben. Habe nun ein Aktenezichen erhalten, das besagt mir, dass die Staatsanwaltschaft, mein Schreiben nicht abgelehnt hat. Es hat mir auch gezeigt, dass der Nachbar dort schon bekannt war, denn ich hatte nur einen Vorname von ihm angegeben, aber die Staatsanwaltschaft wusste dass er zwei Vornamen hat und hat beide Vornamen zugefügt.
LG Inge

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RE: Probleme wegen dem Nachbarn, der auf meinem Grundstückt macht was er möchte

#7 von Inge , 05.11.2011 19:16

Habe heute erneut Antwort von der Staatsanwaltschaft erhalten:
Der Anzeige wird mangels öffentlichen Interesse keine Folge gegeben §§ 374,376 StPO der Antagstellerin steht die Privatkllage offen.
Gründe. Bei dem von d Antragstellerin geschilderten Sachverhalt kommt nur ein Privatklagedelikt in Betracht. Die öffentliche Klage wird in diesen Fällen von der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Da der Rechtsfrieden über den Lebenskreis d. Verletzten hinaus nicht gestört ist und die Strafverfolgung kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit darstellt, ist im vorliegenden Fall eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft nicht geboten. Es steht d Antragstellerin frei, durch Erhebung einer Privatklage § 381 StPO vor dem zuständigen Amtsgericht die beantragte Bestragung d Täters/Täterin selbst zu bewirken.


Ich meine dazu, klar zum Rechtsanwalt gehen und dem Rechtsanwalt das schwer verdiente Geld hinterher werfen. War wegen diesem Nachbar schon mal beim Rechtsanwalt, der hatte ein paar laue Briefe dem Nachbar geschickt. Die Kosten sind an mir hängen geblieben. Mein Anwalt meinte damals, leider können wir die Anwaltskosten, dem Nachbar nicht in Rechnung stellen.
LG Inge


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RE: Probleme wegen dem Nachbarn, der auf meinem Grundstückt macht was er möchte

#8 von Volker , 06.11.2011 11:57

Hallo Inge,

schreib deinen Nachbarn an und setze eine Frist zur Beseitigung des derzeitigen, von ihm verursachten Zustandes und zur Wiederherstellung des Zustandes, der vor seinen eigenmächtigen Handlungen gegeben war.

Drohe weiterhin an, dass du nach Ablauf der Frist eine spätere Ausführung durch den Nachbarn oder von ihm beauftragte Handwerker ablehnst und die Beseitigung der Beschädigungen selbst in Auftrag geben wirst sowie dass die Kosten dafür vom Nachbar als Schadenersatz zu zahlen sind.

Wenn dann nichts passiert, die Beschädigungen beseitigen lassen und einen Anwalt mit der Eintreibung der Forderung beauftragen.

Dann sollte der Nachbar auch die Anwaltskosten zu tragen haben.

Volker


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RE: Probleme wegen dem Nachbarn, der auf meinem Grundstückt macht was er möchte

#9 von Inge , 14.11.2011 16:48

Danke Volker, genau dem setze ich eine Frist von 2 Wochen und zwar geht dies mit Einschreiben/Rückschein raus. Dem teile ich aber auch gleich mit, dass er auf meinem Grundstück ohne mein Beisein nichts verloren hat. Er soll mir mitteilen, wann er nun für fachmännische Anbringung des Geländers vor Ort ist, denn dann werde ich auch dort sein.
Ganz liebe Grüße Inge

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