Zensus 2011

#1 von Volker , 21.05.2011 11:56

Hallo Wohnungseigentümer,

ich habe eine Eigentumswohnung in einer Anlage, die sich über mehrere Hausnummern einer Straße erstreckt.

Vom zuständigen Statistikamt erhalte ich nun für jede Hausnummer einen Bogen. Es stellt sich die Frage, welche Pflichten habe ich, diesen Bogen auch für die Hausnummern auszufüllen, zu denen ich keine Angaben machen kann.

Die Frage auf dem Titelblatt zur jeweiligen Objektanschrift: "Sind Sie für das/die Gebäude oder Wohnung/-en unter der Objektanschrift auskunftspflichtig, weil Sie z.B. dort Eigentümer/Eigentümerin sind?"

will ich jeweils mit "Nein" beantworten und dann auf die Hausverwaltung verweisen.

Juristisch ist die Antwort "Nein" m. E. falsch, da ja Miteigentum am Gebäude besteht und nur kein Sondereigentum an einer im Gebäude liegenden Wohnung vorliegt.

Ebenso gibt es aus meiner Sicht das Problem für die Hausnummer, in der die dem Sondereigentum zugeordnete Wohnung liegt. Wer ordnet die als Wohnung 1 im Bogen zugeordnete Wohnung der richtigen WE-Nummer zu? Ich kann als Sondereigentümer auf dem Bogen zwar unter Bemerkungen etwas eintragen. Aber bin ich dazu verpflichtet?

Wie wird dieser Sachverhalt von euch gesehen?

Volker


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RE: Zensus 2011

#2 von Maria , 22.05.2011 20:29

Hallo Volker,

ooch, das ist doch noch garnix.
Ich habe für alle Wohnungen im selben Haus jeweils einen Fragebogen erhalten und habe dann bei der Hotline;-) angerufen, weil ich leider nicht soviele Gebäude (darum geht's lt. Fragebogen) besitze. Die Dame erklärte mir, ich solle nur einen Bogen ausfüllen und unter Bemerkungen eintragen, daß ich das so getan hätte.

Letztens gab es auch im TV etwas dazu, natürlich zur Schlafenszeit. Die Quelle (Sendung) weiß ich nicht mehr, ich meine mich erinnern zu können, daß ein ähnlicher Fall wie Deiner angeführt wurde.
Das es sich dabei um ein Versehen des Zensus handelt, kann ich mir kaum vorstellen. VORHER hätte spätestens dann ein Irrtum auffallen müssen, als (?) die Anzahl der zu druckenden Fragebögen nebst Kostenvoranschlag (?) vom verantwortungsbewußten Auftraggeber gesichtet waren. Na und der sollte doch minnigens ungefähr wissen, das die (ge-) Bogen(e)-Zahl utopisch war.

Aber wer weiß das schon und dafür ist der Zensus doch wirklich sinnvoll: Endlich mal wird die Nähe zur wildfremden Spezie Wähler gesucht. Da muß man erstmal suchen, wo noch welche sitzen könnten;-) .
Vielleicht will er aber auch nur in Erfahrung bringen, wieviele unter Androhung einer Strafe noch maschieren.
Da ist noch die Porto-Sache: Ein Euro und fünfundvierzig Cent kann man sparen!!, wenn der Bogen online ausgefüllt wird... na, ob er wirklich wissen will, ob heutzutage ein Klo in der Wohnung zum Standard gehört?
(Zur Unnotwendigkeit der Frankierung gibt's im Netz Infos.)

Erstmal haben wir jedenfalls einen Wirtschaftsaufschwung bei der Druckerei, bei der Hotline, bei der Post, bei den Papierentsorgungsunternehmen, etc., da kann ich garnicht meckern über diese geniale Idee. Nicht zu vergessen, daß das Thema die Bürger ja auch schwer beschäftigt (neben den anderen alltäglichen Dingen des Lebens).
Persönlich hätte ich den Absender 'Der Zensus' anders formuliert, wenn ich meine Leute darum bitten täte, meine Buchhaltung mal in Gänze für mich ohne Arbeitsaufwand zu erneuern (sollte das mein tatsächliches Anliegen sein).

Ehrlich frage ich mich aber, warum im Rahmen des Zensus bestimmte Rentner Jobs wie Hausbesuche machen, sich im Eigenheim einen Extra-Arbeitsplatz für diese Aktion (die wohl noch etwas länger wegen der vielen Fragebögen dauert) schaffen.
Sicher wäre doch manch anderer glücklich, endlich mal wieder aus den Puschen zu kommen. Auch wenn dieser natürlich sehr arme Rentner das selbstverständlich ehrenamtlich ohne Aufwandsentschädigung, Steuer- vergünstigung usw. machen 'müßte'.

Wenn Du alles korrekt machen möchtest, mußt Du die Hotline anrufen und fragen;-))) und Dich unter Bemerkungen auf diese Auskunft (Name, Datum, Uhrzeit..) beziehen.
Weitere Gedanken würde ich mir zu dieser Lachnummer nicht machen.

Solltest Du Ablenkung brauchen, kannst Du vielleicht berechtigt angestiftet selbst Zensus spielen und evtl. die Wohnungsflächen der anderen Wohnungen ausmessen, wenn Dir die nicht bekannt sind und einen Blick in deren Bad werfen.
Danach wäre ich dann doch sehr gespannt auf ein wahrscheinlich unvermeidliches Urteil unserer
unabhängigen Richter.

So sehe ich diesen Sachverhalt.
Gruß, Maria.

Maria  
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