Tierhaltung

#1 von Judy , 26.05.2011 08:44

Heute habe ich mal ein Problem in der eigenen Nachbarschaft. Es handelt sich um eine Dame, Mieterin und vermutlich Hartzlerin, mit einem Hund und einer Katze. Weder Hund noch Katze führt sie an der Leine und lässt die Tiere in der Nachbarschaft in den Gärten ihr Geschäft verrichten. Als ich heute Morgen nach Hause kam, traf ich die Katze wieder mal bei uns im Vorgarten an. Die Dame stand auf der Straße und schaute, ob jemand sieht, dass es ihre Tiere sind. Natürlich habe ich sie darauf angesprochen. Sie wurde gleich sehr frech und riet mir, mich über sie beim Ordnungsamt zu beschweren. Dort würde man sie schon kennen. Auch diese Äußerung lässt irgendwie auf viel Umgang mit den Behörden schließen und dass ihr das Unrecht sehr bewusst ist.

Sie griff mich dann noch persönlich an, dass sie angeblich vor mir gewarnt worden wäre, dass ich etwas gegen Katzen hätte und unser Garten sowie das Letzte wäre. Außerdem gäbe es viele Katzen in der Nachbarschaft. So stimmt so nicht. Es sind 2 Katzen in der Nachbarschaft, die sich jedoch nicht in den Gärten der Nachbarn tummeln. Unser direkte Nachbarin ist wohl mir ihr befreudnet bzw. hat ihr die Wohnung in dem Haus besorgt. Da sie von heute auf morgen einziehen konnte, lässt das auch gewisse Rückschlüsse zu. Unsere Nachbarin, besagte Freundin dieser Dame, selber ist eigentlich die Katzenhasserin, weil sie einen Teich mit Goldfischen hat und da wohl schon Fische - angeblich durch eine Nachbarskatze - verschwunden sind. Ihr Mann wirft man Steinen nach Katzen, wo uns selber von den Nachbarin erzählt wurde, weil man meinen Mann fast im Garten mit einem Stein getroffen hätte. Diese Nachbarin hat aber ein Helfersyndrom und wenn Leute bei ihr jaulen, hilft sie und hinterfragt die Umstände nicht. Dann sind immer die anderen schuld an der Misere der sog. Freundinnen. Freundschaft mit meiner Nachbarin scheinen auch nicht sehr lange zu halten. Nach einigen Monaten scheint sie immer wieder neue sog. Freundinnen zu haben, da die PKW dann wechseln und auch die Personen, andere sind.

Die Vermieter der Dame sind Rentner und leben oft Monate im Ausland. Derzeit ist es auch wieder so. Somit ist von dieser Seite keine Hilfe zu erwarten. Es bleibt jedoch abzuwarten, was passiert, wenn sie zurückkommen und Katzen- und Hundekot im eigenen Garten finden. Eigentlich ist man sehr penibel mit seinem Garten. Von außen sieht es auch so aus, als ob diese Mieterin nicht gerade pfleglich mit der Wohnung umgeht. Somit habe ich noch Hoffnung, dass sich das Problem auch irgendwann auf diese Art und Weise lösen wird, da in dem Haus nur der Eigentümer und eben diese Dame wohnt. Anders herum finanziert man seinen Auslandaufenthalt durch die Mieteinnahmen.

Also, wer hat einen guten Tipp für mich, wie ich unseren Garten vor den Tieren dieser Dame schützen kann. Was sonst so in der Nachbarschaft abgeht interessiert mich nicht. Ich will da auch keinen weitergehenden Kontakt als guten Tag und guten Weg. Es wird sehr viel getratscht und es sind auch schon Ehen durch dieses Getratsche in die Brüche gegangen. Somit kämpfe ich auch hier nur für mich.

Vielen Dank für Tipps.

LG
Judy

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RE: Tierhaltung

#2 von Volker , 26.05.2011 18:04

Hallo Judy,

auch wenn es vermutlich nichts bringt, nimm den Weg über das Ordnungsamt. Im Wiederholungsfall dann erneut. Irgend wann wird es dann auch dem letzten Beamten zu viel, wenn er immer wieder tätig werden muss.

Es gibt zwar auch Mittel, die die Hunde und Katzen vergraulen sollen, allerdings sind diese nicht unbedingt geeignet, großflächig eingesetzt zu werden. Ich nutze diese gezielt an einigen Hausecken, an denen oft das berühmte Bein gehoben wird. Aber spätestens nach dem nächsten Regen oder bei starker Hitze ist die Wirkung nicht mehr erkennbar.

Volker


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RE: Tierhaltung

#3 von Judy , 27.05.2011 12:12

Hallo Volker,

vielen Dank für Deinen Tipp. Das Problem bei der Geschichte ist wohl nur, dass die Dame dort ja wohl schon hinreichend dort bekannt ist. Wie gesagt, die Dame konnte in die Wohnung sofort einziehen, nachdem die vorherige Mieterin ins Pflegeheim gegangen ist. Da gab es keine Kündigungszeit, weil es Familie war und sich der Pflegefall auch erst sehr kurzfristig herausgestellt hatte. Somit ist es sicher, dass die neue Mieterin keine Kündigungszeit einzuhalten hatte. Wahrscheinlich ist sie aufgrund ihres Verhaltens auch schon voranders rausgeflogen... Wir leben hier in einer kleinen Gemeinde und da hat das Ordnungsamt leider auch ein sehr dickes Fell. Somit gebe ich Dir Recht, dass es wenig bringen wird. Was passiert eigentlich so einer unbelehrbaren Person? Sind die Strafen für so ein Verhalten hoch und wegen sie auch gegen die 'armen' Hartzler verstreckt. Wie gesagt, ich vermute hier ganz stark Hartz, da man sie ständig auch über Tag sieht und man ja auch nicht immer Urlaub haben kann. Außerdem passt ihr Verhalten auch sehr dazu.

Ich weiß, dass es diese Mitel gibt, jedoch helfen sie nicht wirklich. Wie Du schon sagst, sobald es geregnet hat, muss es erneuert werden und eignet sich nicht unbedingt für große Flächen, da es da auch teilweise an Aufbringungsmöglichkeiten fehlt.

Gibt es eigentlich auch eine Möglichkeit z. B. den Tierschutz für so ein Verhalten zu interessieren? Das hat doch nur sehr wenig mit artgerechter und verantwortungsvoller Tierhaltung zu tun. Vielleicht gibt es hier ja noch jemand, der auch so ein Problem hatte und es auf elegante Art und Weise lösen konnte.

LG
Judy

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RE: Tierhaltung

#4 von Volker , 27.05.2011 17:55

Hallo Judy,

wenn das Ordnungsamt nicht tätig wird, würde ich den Bürgermeister (oder welchen Titel der "Oberste" auch führt) anschreiben. Vorher aber den Sachbearbeiter beim Ordnungsamt entsprechend informieren, dass der Weg "nach oben" beschritten wird. Ggf. auch mit der Öffentlichkeit "drohen". Falls sich überhaupt jemand von der Zeitung dafür interessiert, aber evtl. reichen ja auch ein paar Leserbriefe (von einer Person anonym oder unter verschiedenen Namen geschrieben) in der örtlichen Presse.

Strafen werden auch gegen Hartzler vollstreckt, ohne dass es dann entsprechend mehr "Stütze" gibt. Allerdings: wo liegt hier die Straftat? Gibt es in der Gemeinde eine entsprechende Verordnung über die Leinenpflicht und Beseitigung der Hinterlassenschaften? Und was für "Strafen" sind dann vorgesehen? Vermutlich muss dann auch der Sachverhalt von einem Bediensteten der Gemeinde festgestellt worden sein.

Tierschutz dürfte auch nur abwinken. Es ist artgerecht, wenn eine Katze im lockeren Boden scharrt und ihre Hinterlassenschaft dann dort mit Erde überdeckt. Ich glaube nicht, dass du nicht artgerechte Tierhaltung darlegen kannst.

Ich wünsche dir starke Nerven und letztlich Erfolg.

Volker


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zuletzt bearbeitet 27.05.2011 | Top

   

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