Endlich online-Mahnbescheide in Berlin ohne Formularzwang!

#1 von Lost_in_Space , 12.07.2011 21:41

Aus aktuellem Anlaß muß ich mal wieder mit dem Thema Mahnbescheid herumärgern und habe dabei festegstellt - falls hier auch noch nicht bekannt - daß auch das AG Wedding einen Schritt weiter in die virtuelle Welt getan hat. Unter https://www.online-mahnantrag.de/omahn/M...mahnsachen.html kann man nun endlich auch Mahnbescheide ohne Formularzwang beantragen...jucheee...

LiS

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RE: Endlich online-Mahnbescheide in Berlin ohne Formularzwang!

#2 von s.hammer , 13.07.2011 09:24

Moin LIS,

das geht aber schon seit 2 jahren.
Ganz am Anfang mußte ich mal mit Formularen arbeiten.

Einige Mieter zahlen schon, wenn man den Antrag als Kopie vorlegt.

Mach ich immer bevor ich Ihn abgebe, so als "letzte Chance" kostet mich dann ja auch nix.

Gruß S. Hammer

P.S. Du kannst aber nur den Antrag ausdrucken, abgeben und bezahlen weiterhin im Gericht.

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RE: Endlich online-Mahnbescheide in Berlin ohne Formularzwang!

#3 von Lost_in_Space , 13.07.2011 19:13

Ja, das Tool kannte ich auch schon - allerdings musste man immer dieses dämliche Formular kaufen...noch ein Gang mehr...das ist doch schon mal schön daß das jetzt weggefallen ist.

LiS

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RE: Endlich online-Mahnbescheide in Berlin ohne Formularzwang!

#4 von Lost_in_Space , 22.07.2011 08:27

Kleine und hoffentlich hilfreiche Ergänzung für ale anderen, die beim zentralen Mahngericht Berlin-Brandenburg einen Mahnbescheid beantragen wollen: Es macht keinen Sinn, diesen Antrag persönlich abzugeben in der Hoffnung, man könne ihn sofort bezahlen. Tatsächlich ist es so, daß der Barcode-Mahnbescheidsantrag nur abgenommen wird. Die Rechnung folgt aber per Post in 2 bis 3 Wochen - nichts mit bar bezahlen und ab geht die Luzie!

Gibt dem Schuldner noch mehr Zeit selber zu zahlen...

LiS

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RE: Endlich online-Mahnbescheide in Berlin ohne Formularzwang!

#5 von stefan.nuernberg , 22.07.2011 09:58

Hallo LiS,

dann hinkt Berlin da ganz schön zurück, in Bayern läuft das relativ zügig, nämlich über das zentrale Mahngericht Coburg:

1. Antrag hinschicken
2. Mahnbescheid wird erlassen und zugestellt, gleichzeitig geht die Kostenrechnung raus, kommt also - wenn keine Rückfragen auftauchen - binnen einer Woche, Zahlungsfrist zwar zwei Wochen, aber Vollstreckungsbescheid wird erst nach Zahlungseingang erlassen, also am besten sofort zahlen
3. Wenn das Gericht die Zustellungsurkunde der Post erhalten hat, geht die Nachricht über die erfolgte Zustellung an den Gläubiger raus, verbunden mit dem Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides und der Angabe des Datums, ab dem dieser zulässig ist (2 Wochen-Frist)
4. Unmittelbar nach Rücksendung des entsprechenden Antrages geht der Vollstreckungsbescheid raus, entweder an den Gläubiger oder zur Zustellung an den Schuldner und nach Rücklauf der Zustellungsurkunde dann an den Gläubiger.

Also nach meiner Erfahrung eine ganz runde Sache - warum das in Berlin nicht so einfach funktioniert?????

Stefan

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RE: Endlich online-Mahnbescheide in Berlin ohne Formularzwang!

#6 von Lost_in_Space , 22.07.2011 19:53

Hallo, Stefan,
hmm, gute Frage - ich gabe ehrlich gesagt gar nicht gefragt ob die dann auch gleich den Mahnbescheid rausschicken. Ich bin davon ausgegangen daß die eh erst handeln wenn die Gerichtskosten bezahlt sind.

Was macht man denn eigentlich wenn der Schuldner in dieser einen Woche zahlt?
Dann hat man die Gerichtskosten bezahlt und darf einen neuen Mahnbescheid zur Eintreibung dieser Kosten machen? Oder bleibt der Mahnbescheid bestehen auch wenn die Hauptforderung eigentlich hinfällig geworden ist?

Danke und Grüße
LiS

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RE: Endlich online-Mahnbescheide in Berlin ohne Formularzwang!

#7 von Volker , 23.07.2011 09:09

Hallo LiS,

Mahnbescheid machst du für fällige Forderungen. Wenn der Schuldner nach Erstellung des Mahnbescheides zahlt, hat er auch die Kosten des Verfahrens zu zahlen.

Ob und wieviel der Schuldner gezahlt hat, kannst du dann beim Antrag auf Vollstreckungsbescheid angeben. Den Vordruck erhälst du ein paar Tage nach der Zustellung des Mahnbescheids beim Schuldner vom Amtsgericht.

Da der Schuldner auch noch Widerspruch einlegen kann, warte ich noch etwa eine Woche nach dem frühest möglichen Termin für die Beantragung des Vollstreckungsbescheids, ob Widerspruch eingelegt worden ist. Bei Widerspruch erhältst du eine weitere Kostenrechnung, nach deren Zahlung die Sache an das örtlich zuständige Amtsgericht abgegeben wird.

Danach läuft das "normale" Gerichtsverfahren.

Volker


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RE: Endlich online-Mahnbescheide in Berlin ohne Formularzwang!

#8 von s.hammer , 27.07.2011 15:32

@LIS

Meiner Meinung nach, fangen die erst an nach der Zahlung.

Ich habe die bisher immer beim AG Wedding abgegeben,
dann bekommt mann einen Zahlschein für die Kasse, zahlt und dann wieder zum Bearbeiter.

Da es nur 4 km von meiner Arbeit ist, bringe ich die Anträge immer persönlich vorbei.

Direkt immer zum 3ten Werktag oder so, zusammmen mit dem Vollstreckungsantrag des Vormonates.

Keine Zeit verlieren, immer Druck auf den Schuldner, jeden Monat neuen MB,
bis mal welche durchrutschen und vollstreckbar werden.

Gruß aus MUC

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