nach 5 Jahren hat Kontopfändung was gebracht, nun möchte ein anderer Gläubiger das Geld?

#1 von akahenke , 13.07.2011 18:33

zunächst war ich glücklich als nach dieser langen zeit die pfändung endlich etwas gebracht hat. leider so stellte sich heraus das der schuldner das geld, durch dubiose geschäfte über ein auktionshaus erwirtschaftet hat.
nun hat sich nach einhalbes jahr, ein anwalt eines geprellten gemeldet und möchte das gepfändete geld zurück, da sein mandant es an mein schuldner überwiesen hat, aber keine gegenleistung erhalten hat.
ich nehme and das der käufer bei ebay so spät gezahlt hat das die pfändung schon aktiv war, das konto steht ja nur den halben monat unter pfändung.

wie ist hier die rechtslage darf ich das geld behalten?
durch die pfändung sind kleinere kosten entstanden bleibe ich auf die sitzen?

hoffe auf baldige antworten.

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RE: nach 5 Jahren hat Kontopfändung was gebracht, nun möchte ein anderer Gläubiger das Geld?

#2 von Volker , 13.07.2011 19:41

Hallo akahenke,

aus deiner Schilderung kann ich den Zeitverlauf nicht erkennen. Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du vor rd. 18 Monaten über eine Kontopfändung von der Bank Geld erhalten, welches vom "Geprellten" auf das Konto überwiesen worden war.

Jetzt meldet sich der Anwalt und will das Geld zurück haben.

Hat er eine Anspruchsgrundlage genannt? Vermutlich nicht, sondern nur den Sachverhalt.

M. E. hat die Bank des "Geprellten" damals einen gültigen Überweisungsauftrag ausgeführt. Demzufolge hat auch die Bank deines Schuldners eine wirksame Gutschrift auf das von dir gepfändete Konto geleistet.

Ob der "Geprellte" seine Gegenleistung erhalten hat oder nicht, berührt weder das Verhältnis der Banken untereinander noch dich.

Ich würde dem Anwalt mitteilen, dass du bedauerst, dass sein Mandant offenbar ebenfalls zu den durch "XYZ" (dein Schuldner) Geschädigten zählt, jedoch keine Veranlassung siehst, den über die Pfändung erhaltenen Betrag wieder zu erstatten.

Um wie viel Geld handelt es sich? Falls juristisch tatsächlich eine ungerechtfertigte Bereicherung im Raum steht, könntest du dich ggf. auf "Entreicherung" berufen. Ich glaube aber nicht, dass du im juristischen Sinne als "bereichert" anzusehen bist.

Volker


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RE: nach 5 Jahren hat Kontopfändung was gebracht, nun möchte ein anderer Gläubiger das Geld?

#3 von akahenke , 13.07.2011 22:48

danke für die schnelle antwort,
also ich habe das geld vor 6 monaten erhalten, es waren so um die 300€, laut dem anwalt wurden fahradteile verkauft.
anspruchsgrundlage wurden keine genannt kein einzigen §en, was ist "entrichtung"?

kann eine rückzahlung von schulden als bereicherung angesehen werden?

mfg

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RE: nach 5 Jahren hat Kontopfändung was gebracht, nun möchte ein anderer Gläubiger das Geld?

#4 von Volker , 14.07.2011 09:31

Hallo akahenke,

Zitat von akahenke
danke für die schnelle antwort,
also ich habe das geld vor 6 monaten erhalten, es waren so um die 300€, laut dem anwalt wurden fahradteile verkauft.
anspruchsgrundlage wurden keine genannt kein einzigen §en, was ist "entrichtung"?

kann eine rückzahlung von schulden als bereicherung angesehen werden?

mfg



aus meiner Sicht kann eine "Bereicherung" aufgrund des wirksam erteilten Zahlungsauftrags (siehe §§ 675n ff BGB) durch den "Geprellten" nicht vorliegen. Aber man weiß ja nie, was den Juristen alles so einfällt.

Die Paragraphen zur ungerechtfertigten Bereicherung sind im BGB ab § 812 (bis 822) zu finden. Der § 818 BGB regelt den Umfang des Bereicherungsanspruchs. Nach Abs. 3 ist die Verpflichtung zur Herausgabe ausgeschlossen, wenn der Empfänger nicht mehr bereichert ist. Diesen Sachverhalt habe ich als "Entreicherung" bezeichnet.

Aus meiner Sicht ist der von dir gepfändete Anspruch wirksam gepfändet. Unabhängig davon bleibt allerdings der Verkäufer gegenüber dem "Geprellten" bereichert. Er hat mit dem ungerechtfertigt erhaltenen Geld eine dir gegenüber bestehende Schuld beglichen. Auch wenn er das Geld selbst nicht mehr hat, ist seine Schuld dir gegenüber geringer geworden.

Volker


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