Pfändungsschutzkonten

#1 von Volker , 12.09.2011 10:02

Hallo Vermieter,

ab dem 01. Januar 2012 wird Pfändungsschutz für Kontoguthaben und Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld nur noch für Pfändungsschutzkonten (P-Konten) nach § 850k der Zivilprozessordnung in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 07. Juli 2009 gewährt.

Weitere Hinweise zum Pfändungsschutz sind in diesem Beitrag nachzulesen.

Was meint ihr: sollte man unter diesem Gesichtspunkt sich bereits heute die evtl. Ansprüche aus Sozialleistungen und Gelder aus öffentlichen Kassen von dem betreffenden Mieterkreis abtreten lassen?

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RE: Pfändungsschutzkonten

#2 von stefan.nuernberg , 12.09.2011 19:11

Hallo Volker,

denkst Du, dass eine solche Abtretung funktioniert, meines Erachtens scheitert das an § 53 SGB I.

Ausnahme ist natürlich die Abtretung der Miete nach § 22 (7) SGB II, aber die ja sowieso Standard (zumindest bei mir).

Stefan


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RE: Pfändungsschutzkonten

#3 von Volker , 13.09.2011 16:01

Hallo Stefan,

ich weiß nicht, ob eine Abtretung ab 2012 funktioniert. Wenn die Pfändung dann möglich wird, wenn das Konto nicht als Pfändungsschutzkonto geführt wird, müsste m. E. auch eine Abtretung möglich sein.

§ 53 SGB I lässt bereits jetzt eine Übertragung (Abtretung?) einer Geldforderung zu. Allerdings mit der Einschränkung, dass diese Übertragung im wohlverstandenem Interesse des Leistungsberechtigten ist. Nachteil ist, dass der neue Gläubiger ggf. neben dem bisherigen Leistungsberechtigte zur Rückzahlung der Gelder verpflichtet sein kann.

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RE: Pfändungsschutzkonten

#4 von Judy , 15.09.2011 17:20

Soweit ist weiß, ist ein Pfändungsschutzkonto vor allen Zugriffen innerhalb des Schutzbereiches geschützt. Sonst würde es ja nichts bringen, dass es überhaupt dieses Konto gibt. Es soll ja helfen, dass der Schuldner seinen normalen Verpflichtungen nachkommen kann. Das würde über so einen Weg ja ausgehebelt. Ich denke mal, dass alle Personen, die für eine Abtretung oder Pfändung in Frage kommen, über ein P-Konto verfügen. Somit dürfte die Änderung für die Vermieter keine wirklichen Vorteile bringen.

Ich weiß auch gar nicht, ob man überhaupt z. B. Kindergeld etc. abtreten kann. Normalerweise sind doch hier die armen Mieter auch immer vor den bösen Vermietern geschützt.

Lese aber mal sehr interessiert mit, wie die anderen Vermieter das so sehen oder ob es da schon gesicherte Erkenntnisse gibt.

LG
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