beim Lesen von Wohnungsanzeigen stieß ich auf folgende Annonce:
"Kaltmiete: 483,00 EUR
Nebenkosten: + 95,00 EUR
Heizkosten: + 80,00 EUR
Gesamtmiete: = 658,00 EUR
Die Wohnung unterliegt dem 3. Förderungsweg des Bundes und es müssen gewisse Einkommensgrenzen eingehalten werden. Die Wohnung muß an mindestens 2 Personen vermietet werden. Die Brutto-Einkommensgrenzen die nicht überstiegen werden dürfen liegen bei 2 Personen bei ca. 3.100 Euro, für jede weitere Person (Kind) können ca. 540,00 Euro hinzugerechnet werden. Genaue Berechnungen können wir gerne persönlich abstimmen".
Ich habe Zweifel, ob das mit dem neuen Gesetz, bei dem niemand benachteiligt werden darf, zu vereinbaren ist.
Viele Grüße
Adele
Beiträge: | 20 |
Registriert am: | 20.11.2010 |
"beim Lesen von Wohnungsanzeigen stieß ich auf folgende Annonce:
"Kaltmiete: 483,00 EUR
Nebenkosten: + 95,00 EUR
Heizkosten: + 80,00 EUR
Gesamtmiete: = 658,00 EUR
Die Wohnung unterliegt dem 3. Förderungsweg des Bundes und es müssen gewisse Einkommensgrenzen eingehalten werden. Die Wohnung muß an mindestens 2 Personen vermietet werden. Die Brutto-Einkommensgrenzen die nicht überstiegen werden dürfen liegen bei 2 Personen bei ca. 3.100 Euro, für jede weitere Person (Kind) können ca. 540,00 Euro hinzugerechnet werden. Genaue Berechnungen können wir gerne persönlich abstimmen".
Ich habe Zweifel, ob das mit dem neuen Gesetz, bei dem niemand benachteiligt werden darf, zu vereinbaren ist.
Viele Grüße
Adele
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Registriert am: | 20.11.2010 |
Hallo Adele,
meines Wissens greift das AGG nicht bei Kleinvermietern,
sondern ab etwa 50 WE aufwärts.
Vermietung nur mit Wohnberechtigungsschein gab es ja schon immer.
Ich persönlich behalte mir ja auch vor, Leute aufgrund Ihrer "Nase"
oder wenn die Miete 50 % des Einkommens erreicht, abzulehen.
Diskriminierung hin oder her, ich muß ja mit den Folgen (Keine Miete, oder Schaf grillen im Hof) leben.
Noch ein schönes WE
S. Hammer
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hallo Hammer,
das war eine Wohnbaugenossenschaft die das Inserat geschaltet hat.
Ich habe bei Wohnungsvermietungen eine lange Liste der Interessenten an die ich auf keinen Fall vermiete, aber die besteht nur in meinem Kopf. Die Ausschließungsgründe werden immer umfangreicher, haben sich jedoch bewährt.
Der letzte Mieter hat nicht gelüftet. Zum Glück ist er samt Freundin wieder ausgezogen.
Die persönlichen Angaben (erstaunlich: sozialer Beruf der jungen Frau) sind auf meiner Negativliste vermerkt.
Viele Grüße
Adele
Beiträge: | 20 |
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Hallo Adele,
die Genossenschaft hat wohl mit entsprechenden Fördermitteln gebaut (was man früher Sozialwohnungen nannte) und darf vom Gesetz her diese Wohnungen nur an Mieter vermieten, die "bedürftig" sind. Es ist m.E. keine Benachteiligung im Sinne des Gesetzes, da das ja durch ein anderes Gesetz gefordert wird. Auch ist es hier ja umgekehrt, normal willst Du als Vermieter ja ein möglichst hohes Einkommen, die Genossenschaft schließt hier aber Mieter mit zu hohem Einkommen aus.
Bei uns machen es sich die Vermieter einfacher und sparen Zeilen in den Anzeigen, sie schreiben nämlich einfach: Wohnungsberechtigungsschein erforderlich, das ist faktisch die gleiche Begrenzung, denn mit zu hohem Einkommen kriegt der Mieter den Schein nicht.
LG
Stefan
Beiträge: | 27 |
Registriert am: | 04.11.2010 |
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