Nebenkostenpauschale

#1 von Judy , 28.02.2012 09:22

Zu dem Thema habe ich folgende Frage: Wie ist es mit verbrauchsabhängigen Positionen wie z. B. Heizung, Warmwasser, Wasser, Kanalgebühren? Darf hier auch immer noch pauschal abgerechnet werden?

Ich habe letztens einen Bericht gelesen, dass Vermieter verpflichtet sind, den konkreten Verbrauch zu erfassen, weil man damit Anreize zum Sparen schaffen will. Daher darf über diese Positionen nicht mehr pauschal abgerechnet werden. Wenn es keine Erfassungsgeräte gibt, braucht der Mieter die Kosten nicht zu zahlen ...

Außerdem stellt sich die Frage, ob der Mieter hier Anrecht auf so etwas wie eine Kostenaufstellung hat, da ja auch die Pauschale verringert werden muss, wenn die Kosten sinken (z. B. kleinere Mülltonnen). Wie kann der Mieter sonst kontrollieren, ob die Pauschale nicht zu hoch ist.

Dieses Thema wurde von einem Bekannten an mich herangetragen. Ich selber arbeite mit Vorauszahlungen, da in meinen Augen Pauschalen nur Nachteil für den Vermieter haben, da die Mieter dann nicht kostenbewusst sind, da es nicht das eigene Geld ist, was man verschleudert.

LG
Judy

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