Eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter
ist für den Vermieter grundsätzlich unwiderruflich bindend
für den Mieter grundsätzlich NICHT bindend
Das Mietrecht sieht für die entscheidenden Themen der Duldungspflicht, der Mietminderung und der Modernisierungsmieterhöhung vor, dass vom Gesetz abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters unwirksam sind.
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