Heizkosten- Mieter zahlt Nachzahlung nicht

#1 von Susanne aka Sue , 20.08.2012 11:30

Hallo Zusammen,

unser langjähriger Mieter zahlt seine Heizkostennachzahlung nicht. Es geht hier um den Winter 2010/2011, der Mieter hat eine erhebliche Nachzahlung nach der NK Abrechnung erhalten, die aber hauptsächlich durch die Heizkosten begründet ist. Das ist erst die zweite Abrechnung mit diesem Mieter, da er vorher eine NK Pauschale hatte und gar nicht daran gewöhnt ist, wirtschaftlich zu heizen. (vorher haben die Schwiegereltern im Haus gewohnt, die es auch gern sehr warm hatten, dabei wurde wahrscheinlich noch die obere Wohnung mitgeheizt und die Schwiegereltern haben halt auch die Ölbestellungen bezahlt) Jetzt sind seit 2009 beide Wohnungen vermietet und die HK Abrechnung macht die Firma Kalorimeta.
Schon bei der ersten Abrechnung hatte der Mieter eine erhebliche Nachzahlung im Gegensatz zu der Erdgeschosswohnung. Beide Wohnung haben 51 qm, die Erdgeschosswohnung hat so um die 450.- Heizkosten bei einer alten Ölheizung, davon sind 243.- Grundkosten. (30:70)
Laut dem Umrechnungsfaktoren haben die Heizungen im Obergeschoss alle mehr Rippen, da die Umrechnungsfaktoren für das Obergeschoss höher sind. Die Wohnungen sind auch anders aufgeteilt, so hat der Mieter im OG Wohn- und Schlafzimmer zusammengelegt und dabei einen großen Raum, der geheizt werden will. In der Wohnung unten ist das Schlafzimmer abgetrennt und wird auch (wie meiner Meinung nach üblich) nicht so stark beheizt mit 51 Einheiten im letzten Abrechnungszeitraum. Die Unterschiede sind wirklich sehr gross, die Wohnung im EG hat 5800 Einheiten insgesamt, die im OG schiesst mit 21 000 den Vogel ab. Gleichzeitig hat der im OG auch noch die höheren Umrechnungsfaktoren.
So, der Mieter aus dem OG ist der Meinung, entweder die Abrechnung von Kalorimeta sei falsch oder die Heizung ist kaputt. Am liebsten möchte ich ihm sagen, dass sein neues Liebchen wohl eher, während er auf der Arbeit ist, zu Hause im Warmen auf ihn wartet, wo im Gegensatz zu früher keiner saß, der die Heizung in seiner Abwesenheit aufgedreht hat. Angeblich würde ja auch schon "seit längerer Zeit" die Nachtabsenkung nicht funktionieren. Da es sich aber doch um ein System handelt, müsste das doch auch bei der Wohnung im EG mit erheblichen Kosten auffallen, oder nicht?
Wir möchten aber alle möglichen Fehler ausschließen, wie müssen wir vorgehen? Die Heizung wurde regelmässig gewartet, es wurden keine Defekte gemeldet.
Man kann doch auch nicht bei Kalorimeta nachfragen: Stimmt das auch so? Oder doch?
Falls unterm Strich rauskommen sollte, dass es lediglich an seinem Heizverhalten liegt, kann ich ihm die Extra Kosten in Rechnung stellen, die ggf. anfallen werden?
Wer kann helfen? Danke fürs Lesen !!!

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RE: Heizkosten- Mieter zahlt Nachzahlung nicht

#2 von Vermieterheini1 , 23.08.2012 15:05

Hallo Susanne aka Su,

du schreibst, dass nach der ersten Heizkostenabrechnung der Mieter bereits erheblich nachzahlen musste.
Meine Fragen dazu:
1. Wurden nach der ersten Heizkostenabrechnung die Vorauszahlungen für diesen Mieter entsprechend des gemessenen Verbrauches und der bekannten/angekündigten Preiserhöhungen entsprechend angepasst?
2. Wurden bei dieser Erhöhung der Vorauszahlungen für diesen Mieter auch die alle anderen Postionen angepasst?
3. Wie hoch war im ersten Jahr der Heizkostenabrechnung der Verbrauch dieses Mieters und des andern Mieters?
4. Bei jeder Auffälligkeit von Verbräuchen muss der VERmieter SOFORT nach der Ablesung (NICHT erst nach der Abrechnung!!!) ALLES unternehmen, um die Ursache aufzuklären!
Dazu gehört vor allem die Prüfung der Ablesungen, der Meßgeräte, der Heizungsverteilungsanlage, der Plattenheizkörper, Kältebrücken, "verschwundener" Wärmedämmung, Schimmelbildung, feuchte Wände (Feuchtigkeitsmessungen!) und der Abrechnung rechnerisch.
Was hast du letztes Jahr diesbezüglich unternommen?
Bitte ganz detailiert schreiben!
Dazu gehört auch, dass der VERmieter SOFORT mit dem Mieter über den auffälligen Verbrauch redet!
Was kam bei diesen Gespräch heraus?


Wenn der VERmieter alle Fehlermöglichkeiten für einen hohen Verbrauch und einer falschen Abrechnung ausgeschlossen hat, ist es alleine Sache des Mieters zu beweisen, dass die Ablesung bzw. die Abrechnung falsch ist. Ende der Diskussion!

Was heist bitteschön "zahlt seine Heizkostennachzahlung nicht"?
Was hast du dagegen unternommen?

Wurde überhaupt ein definitiver Zahlungstermin rechtsgültig gesetzt?
Bitte wörtlich hier zitieren!

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RE: Heizkosten- Mieter zahlt Nachzahlung nicht

#3 von Susanne aka Sue , 24.08.2012 06:44

Hallo,

das Problem ist: vorher hat Schwiegervater in der EG Wohnung gewohnt, der Mieter hatte immer eine NK-Pauschale gezahlt und konnte heizen, bis die Naht platzt. Ausserdem wollte es Schwiegervater auch immer schön warm, es war ein Saunahaus.
Dann wurde die Wohnung EG saniert und neu vermietet, vorher wurden in beiden Wohnungen Verbrauchserfassungsgeräte an den HK angebracht.
Die Mieter im EG haben eine Moderate Rechnung, es wird 30:70 abgerechnet.
Die Wohnung im EG hat aber auch eine andere Aufteilung und kleinere Heizkörper. Das Schlafzimmer hat lediglich 51 Verbrauchseinheiten, was ich auch normal finde, und von der Aufteilung her ist das 1/4 der Wohnung. Im OG sind aber SZ und WZ zusammengelegt worden, sodass der Mieter damit die halbe Wohnung als Aufenthaltsraum nutzt und offenbar auch dementsprechend heizt, er muss ja auch noch den Verlust durch die fehlende Heizfreudigkeit des Schwiegervaters ausgleichen.
Der Kontrast ist dementsprechend: der Verbrauch im EG beträgt 5800 Einheiten und im OG 21.000. Wir vermuten weiterhin, dass seine Lebensgefährtin die Wohnung auch in seiner Abwesehnheit nutzt (weil wir sie immer telefonisch oder persönlich dort angetroffen haben), obwohl beide abstreiten, dass sie dort "wohnt".
Meiner persönlichen Meinung nach war der Mieter nie gefordert, wirtschaftlich zu heizen und hat nun die Quittung, daher hat mich die erste Abrechnung auch gar nicht gewundert.
Weiterhin sind die Ölpreise gestiegen und 10/11 war ein kalter Winter.
Die Abrechnungsfirma erstellt die Heizkostenabrechnung. Die haben ja auch nichts anderes als die Ablesestände und die Ölstände zur Berechnung.
Selbstverständlich wurden nach der ersten Abrechnung die Vorauszahlungen angepasst und ein Zahlungsziel gibt es zur Abrechnung auch immer.
1. Der Mieter rief an und wünschte "ein paar Kopien" der Rechnungen, die in die Abrechnung einfließen. Detailliert, was er genau wünscht, konnte er nicht sagen. Der Mieter vermutet einen defekt an der Heizung, was aber nicht schlüssig ist, da das auch das EG betreffen würden. Wie gesagt wurde die Heizung regelmässig gewartet. Der Mieter bemäkelte weiterhin die Kosten der Wartung, die wären zuhoch. Ausserdem wollte er wissen, warum er höhere Umrechnungsfaktoren habe als die Wohnung EG (also kennt er ja auch die Rechnung EG) , laut der Abrechnungsfirma liegt das an der Zahl der Rippenbögen. Zu einem möglichen defekt wollen wir die Wartungsfirma noch befragen.

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RE: Heizkosten- Mieter zahlt Nachzahlung nicht

#4 von Judy , 24.08.2012 08:21

Hallo,

es ist völlig normal, dass ein Mieter meckert, wenn er heftig nachzahlen soll. Da kommen dann auch noch Argumente, dass die Erfassungsgeräte auch bei Sonneneinstrahlung zählen, defekt sind, falsch herum laufen etc. Gerade bei Heizöl ist es schwierig den Restbestand im Tank zu erfassen, weil die Tankanzeigen alle nicht richtig funktionieren. Dies Aussage stammt von einem Gutachter. Ich habe das Problem so gelöst, dass ich genau an dem Tag der Ablesung auch immer nachtanke, egal wie teuer das Öl dann gerade ist. Man kann ja vorher günstig tanken und wenn dann nicht mehr viel in den Tank hineingeht, ist es egal. Hauptsache man hat einen sicheren Anfangsbestand.

Ich verstehe nicht, warum die untere Wohnung anders abgerechnet wird als die obere. Soweit ich weiß, muss es in einem Haus eineeinheitliche Abrechnungsmethode also 50 : 50 oder 70 :30 geben. Etwas anderes lässt doch auch der Gesetzgeber gar nicht zu. Was die Größe der Heizung (Anzahl der Rippen) mit der Abrechnung zu tun hat, verstehe ich auch nicht. Das habe ich auch noch nie gehört. Es wird der Wärmebedarf jeder Wohnung gemäß der Zähler erfasst und dann auf die Mieter umgelegt bzw. die Wohnfläche der Wohnung über das Verteilungsverhältnis berücksichtigt.

Wenn der Mieter früher pauschal abgerechnet wurde, hat er einer Änderung der Pauschale auf Vorauszahlung zugestimmt? Das ist ganz bestimmt zustimmungspflichtig und kann nicht einseitig geändert werden, da es ein wichtiger Bestandteil des Mietvertrages ist.

Ich kenne das selber auch, dass 'ältere Leute' den Mietern Sonderrechte einräumen, weil die es verstanden haben, die Vermieter um den Finger zu wickeln. Wenn dann diese Objekt von den Kindern übernommen werden, hängen sie oftmals in für sie sehr schlechten Mietverträgen, woran sich leider nichts ändern lässt. Ich habe es selber in einem Objekt, wo ein Mieter nur Mülltonne und Flurlicht bezahlen muss, ab z. B. eine geschnittene Hecke und einen gepflegten Garten einfordert, selber aber keinen Finger krumm macht, da ds natürlich vorher auch die Eltern des heutigen Eigentümers gemacht haben. Alle anderen Kosten geht zu Lasten des Vermieters. Das hatte der ehemalige Vermieter auch so gemacht, weil der Mieter ja so arm und nett ist. Als dann bei Übernahme versucht wurde, das zu ändern, wurde natürlich nicht zugestimmt. Da hat dann der Mieterverein auch noch nette Tipps gegeben. Selbst eine Modernisierung auf Kosten des Vermieters (ohne Mieterhöhung) konnte den Mieter nicht zu einer Änderung bewegen. Jetzt motzt der Mieter zwar häufig, dass nichts gemacht wird und er ausziehen will, aber so eine günstige Wohnung findet er nie wieder und bleibt daher.

Übrigens, wenn es gegen eine Abrechnung geht, sprechen Mieter immer miteinander, egal, ob und wie man sich sonst versteht.

LG
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RE: Heizkosten- Mieter zahlt Nachzahlung nicht

#5 von Susanne aka Sue , 24.08.2012 12:09

Ja, da kann ich Dir nur zustimmen.
Wir haben sogar in den elterlichen Unterlagen gefunden, dass der alte Schwiegervater ein Wohnrecht ins Grundbuch eintragen wollte. Mit einem unehelichen Sohn durften wir uns auch noch rumschlagen, was das Erbe betrifft.
Es ist gut zu wissen, dass der Tank gerade leer ist, der Heizer (ich nenn ihn mal jetzt so) hat das angemerkt...Was vielleicht auch noch dafür spricht: die Angaben zu den Ölständen an die Ablesefirma hat er immer gemacht.
Beide Wohnungen werden gleich abgerechnet nach 30:70. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchseinheiten mit Umrechnungsfaktoren multipliziert, das kenne ich aber auch von meiner ehemaligen Mietwohnung. Da die Wohnung oben offensichtlich andere Heizkörper hat, hat er die höheren Umrechnungsfaktoren. Da im EG das Bad saniert ist, ist hier auch eine moderne Handtuchheizung, die angeblich viel sparsamer heizen soll. Allerdings habe ich noch die die Heizungsrippen der beiden Wohnungen verglichen, das sollte aber die Abrechnungsfirma doch wissen und können, dafür sind die da.

Nachdem die untere Wohnung auch vermietet wurde, hat der Mieter OG einem neuen Mietvertrag zugestimmt, da habe ich bezüglich der Nebenkosten alles ganz genau geregelt. Die NK Abrechnung mit Vorauszahlung ist dadurch gesichert, naja, ich war schon froh, dass er diesbezüglich ein bischen dumm war. Er war vielleicht froh, dass er nicht ausziehen musste und die Miete nicht erhöht wurde.
Allerdings soll nun in dieser Wohnung auch das Bad saniert werden. Ich weiss, dass er das über eine Modernisierung zu dulden hat. Leider hat mein LG Angst, dass er dann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.

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RE: Heizkosten- Mieter zahlt Nachzahlung nicht

#6 von Judy , 24.08.2012 14:40

Wenn er sogar einem neuen Mietvertrag zugestimmt hat und die Kosten für die Modernisierung nicht umgelegt werden, denke ich nicht, dass er kündigen wird. Wieso? Oftmals sind es auch leere Drohungen, denn er muss erst mal eine vergleichbare Wohnung zum gleichen Preis oder günstiger gefunden haben. Liegt das Haus denn so ungünstig, dass sich kein neuer vernünftiger Mieter finden lässt? Damit könnte man das Heizungsproblem ja auch lösen.

Ich kenne die Abrechnung eigentlich nur mit Brunata oder ISTA bzw. Selbstablesung durch Eigentümer/Verwaltung an den Heizsträngen mit Wärmemengenzählern. Ista wie auch Brunata wollen die Angaben am Ende der Heizperiode vom Eigentümer in einer Liste mit weiteren Daten wie Einkäufe, Mieteränderungen etc. mitgeteilt haben. Ich bin mir gar nicht sicher, ob Angaben, die ein Mieter macht, da überhaupt bindend sind. Begib Dich daher zukünftig niemals bei solchen Angaben in die Hand eines Mieters. Du, als Vermieter bist für die Angaben zuständig und haftbar, wenn der Mieter sie angreifen sollte. Gerade bei Ölheizung habe ich es auch schon erlebt, dass ein Mieter bei Einzug schriftlich zugestimmt hat, dass für ihn der Restbestand laut Zähler maßgeblich ist. Als dann die erste Abrechnung kam und er auch sehr viel nachbezahlen musste, weil er im Keller eine Sauna betrieb und es daher sehr warm hatte, wurden die Anfangsbestände im Tank vom Mieterverein angezweifelt und eine korrekte Abrechnung verlangt. Daher habe ich auch das Wissen, dass es keinen Anzeiger gibt, der genau funktioniert. Von Haus und Grund habe ich dann den Tipp bekommen, genau an dem Tag voll zu tanken. Dann ist man da zumindest auf einer sicheren Seite. Die angezweifelte Abrechnung hat der Mieter übrigens deshalb nicht voll zahlen müssen und der Eigentümer ist auf 10 % der Kosten dann später sitzen geblieben, weil der Bestand nicht mehr nachträglich zu ermitteln war.

LG
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RE: Heizkosten- Mieter zahlt Nachzahlung nicht

#7 von Susanne , 12.08.2013 07:39

Hallo Zusammen,

die neue Abrechnung ist raus und der Nörgelmieter bzw. Saunaheizer will die Nachzahlung wieder nicht leisten und war nun beim Mieterbund.

Der Mieterbund bemängelt im ersten Abschnitt, dass die Heizkostenermittlung für den Mieter absolut überhöht sei und er deutlich mehr als die Mieter im Erdgeschoss bei gleicher Wohnungsgröße zahlen müsse.
Naja, wenn die Mieter unten weniger heizen, zahlen die halt auch weniger, ist mir persönlich logisch. Der Mieter hat Heizkosten von inzwischen 1300.- Euro für 50 qm. Ölheizung, bei Gesamtkosten von 1900 Euro.
Die Abrechnung wird von Kalorimeta gemacht, die Verbrauchserfassungsgeräte sind von 2010, der Mieter hat die Zählerstände nie selbst festgehalten und kann nicht nachweisen, dass die Ablesewerte vielleicht nicht
stimmen.
Um es noch mal zusammenzufassen: bis 2009 hatte dieser Mieter eine Pauschalmiete und konnte die Heizung immer schön aufdrehen, ohne Hinblick auf die Kosten. Ausserdem hat Schwiegervater im Erdgeschoss gewohnt und auch sehr stark geheizt. Dann hat der Mieter seit 2011 eine neue Lebensgefährtin und seitdem sind die Heizkosten so gestiegen. Die scheint nicht zu arbeiten und den ganzen Tag auf der Couch zu liegen, da steigt natürlich der Wärmebedarf. Außerdem raucht sie regelmäßig am geöffneten Fenster.

Weiterhin steht im dem Brief vom Mieterbund die Fenster wären undicht und das Haus nicht gedämmt und daher könnte der Mieter die Heizkosten nicht beeinflussen.
Fakt ist, die Fenster wurden überprüft und brauchen wohl neue Dichtungsgummis. Der Mieter hat den Mangel nie schriftlich angezeigt und konnte sich diesbezüglich auch telefonisch nicht richtig ausdrücken. Die Fenster sind aus den 80ern und für mich ist der Zustand vertragsgemäß. (insbesondere, da in 2009 ein neuer MV abgeschlossen wurde)
Der gesamte Zustand der Wohnung ist vertragsgemäß.

Weitere Fragen, die der Mieterbund angesprochen hat:
Für das neue Bad gibt es eine Mieterhöhung von 90.-. Hat der Mieter Anspruch auf Einsicht in die Rechnung für das Bad bzw. eine Kopie der Rechung?
JETZT fällt ihnen ein, dass sie für die Zeit des Badeinbaus rückwirkend die Miete mindern wollen. Das ist doch so nicht statthaft, oder?

Wie wäre die weitere Vorgehensweise? Eine Beratung bei Haus- und Grund oder sofort zum RA?

Mehrfach wurde uns nun von Dritten abfällig mitgeteilt, dass unsere qualifizierten Zeitverträge, die wir abgeschlossen haben, sowieso nichts bringen und wir die Mieter nicht rauskriegen, wenn die Verträge ablaufen? Als Grund wurde eingetragen, dass Vermieter K die Räume für sich nutzen will.

Danke fürs Lesen und ggf. für Antworten, aber diese Mieter wünscht man keinem Feind....

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RE: Heizkosten- Mieter zahlt Nachzahlung nicht

#8 von Volker , 12.08.2013 18:59

Hallo Susanne

Zitat von Susanne im Beitrag #7

Hallo Zusammen,

die neue Abrechnung ist raus und der Nörgelmieter bzw. Saunaheizer will die Nachzahlung wieder nicht leisten und war nun beim Mieterbund.

Der Mieterbund bemängelt im ersten Abschnitt, dass die Heizkostenermittlung für den Mieter absolut überhöht sei und er deutlich mehr als die Mieter im Erdgeschoss bei gleicher Wohnungsgröße zahlen müsse.
Naja, wenn die Mieter unten weniger heizen, zahlen die halt auch weniger, ist mir persönlich logisch. Der Mieter hat Heizkosten von inzwischen 1300.- Euro für 50 qm. Ölheizung, bei Gesamtkosten von 1900 Euro.
Die Abrechnung wird von Kalorimeta gemacht, die Verbrauchserfassungsgeräte sind von 2010, der Mieter hat die Zählerstände nie selbst festgehalten und kann nicht nachweisen, dass die Ablesewerte vielleicht nicht
stimmen.

....


ich würde dem Mieterbund mitteilen, dass die Abrechnung anhand der abgelesenen Verbrauchswerte entsprechend der Heizkostenverordnung erstellt wurde und damit ordnungsgemäß sei. Wenn es der Mieter ausdrücklich wünscht, können die Heizkostenverteiler vom Gutachter auf ordnungsgemäße Funktion überprüft werden. Falls dieser die einwandfreie Funktion bestätigt, hat der Mieter die Kosten für die Prüfung zu zahlen.
Die Überprüfung wird jedoch erst dann in Auftrag gegeben, wenn der Mieter die noch zu ermittelnden Kosten vor der Überprüfung als Sicherheit durch Bankbürgschaft leistet.

Zitat von Susanne im Beitrag #7

Hallo Zusammen,
.....
Weiterhin steht im dem Brief vom Mieterbund die Fenster wären undicht und das Haus nicht gedämmt und daher könnte der Mieter die Heizkosten nicht beeinflussen.
Fakt ist, die Fenster wurden überprüft und brauchen wohl neue Dichtungsgummis. Der Mieter hat den Mangel nie schriftlich angezeigt und konnte sich diesbezüglich auch telefonisch nicht richtig ausdrücken. Die Fenster sind aus den 80ern und für mich ist der Zustand vertragsgemäß. (insbesondere, da in 2009 ein neuer MV abgeschlossen wurde)
Der gesamte Zustand der Wohnung ist vertragsgemäß.

....


Zu den Fenstern würde ich dem Mieterbund mitteilen, dass eine Anzeige von Mängeln durch den Mieter bisher nicht erfolgte und die Fenster hinsichtlich Dichtheit durch einen Fachhandwerker überprüft und notfalls entsprechend repariert werden. Für diese Überprüfung sollten drei Termine mitgeteilt werden, zu denen der Handwerker in die Wohnung kann. Ggf. vorher mit dem Handwerker abstimmen, welche Zeiten diesem passen und dann als Wahltermine vorgeben.

Unabhängig vom Inhalt des Mietvertrages sind Mängel, die beim Abschluss des Vertrages bestanden oder später entstehen, unverzüglich zu beseitigen. Selbst eine Klausel im Mietvertrag, dass der Mangel bei der Festsetzung der Höhe der Miete berücksichtigt wurde, beseitigt den Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung nicht.

Zitat von Susanne im Beitrag #7

Hallo Zusammen,
....
Weitere Fragen, die der Mieterbund angesprochen hat:
Für das neue Bad gibt es eine Mieterhöhung von 90.-. Hat der Mieter Anspruch auf Einsicht in die Rechnung für das Bad bzw. eine Kopie der Rechung?
JETZT fällt ihnen ein, dass sie für die Zeit des Badeinbaus rückwirkend die Miete mindern wollen. Das ist doch so nicht statthaft, oder?

Wie wäre die weitere Vorgehensweise? Eine Beratung bei Haus- und Grund oder sofort zum RA?

....


Wenn die Mieterhöhung als Modernisierungsmaßnahme angekündigt und abgerechnet wurde, besteht m. E. auch Anspruch auf Einsicht in die Rechnung. Eine rückwirkende Mietminderung ist nach meiner Kenntnis nicht (mehr) möglich. Ich würde davon ausgehen, dass die Modernisierung im Interesse des Mieters lag und dieser daher auch keine Mietminderung vornehmen wollte. Bin mir allerdings nicht sicher, ob rechtlich zutreffend.

Daher in jedem Fall eine Beratung bei H+G in Anspruch nehmen. Den RA kannst du später noch immer beauftragen.

Zitat von Susanne im Beitrag #7

Hallo Zusammen,
.....
Mehrfach wurde uns nun von Dritten abfällig mitgeteilt, dass unsere qualifizierten Zeitverträge, die wir abgeschlossen haben, sowieso nichts bringen und wir die Mieter nicht rauskriegen, wenn die Verträge ablaufen? Als Grund wurde eingetragen, dass Vermieter K die Räume für sich nutzen will.

Danke fürs Lesen und ggf. für Antworten, aber diese Mieter wünscht man keinem Feind....


Der Befristungsgrund muss auch zum vorgesehenen Ende des Mietvertrages noch bestehen. Schau die noch einmal den § 575 BGB an, insbesondere die Absätze 2 und 3.

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RE: Heizkosten- Mieter zahlt Nachzahlung nicht

#9 von Judy , 13.08.2013 17:03

Ich kann Volker nur zustimmen. Eine Befristung ist nur zulässig, wenn es bei Abschluss des Vertrages für die Befristung einen nachvollziehbaren Grund ab z. B. der Mieter arbeitet nur 2 Jahre in der Stadt, die Tochter des Eigentümers geht für 3 Jahres ins Ausland und kehrt dann in die Wohnung zurück. Eine Befristung ist unzulässig, wenn man damit nur einen unliebsamen Mieter nach einer gewissen Zeit sicher aus der Wohnung bekommen möchte. Ohne nachvollziehbaren Grund, wie o. a., darf man keine befristeten Mietverträge schließen. Wird trotzdem so ein Vertrag abgeschlossen ist er nichtig und es gilt die gesetzliche Regelung.

Wenn Du Mitglied im Haus und Grund bist, würde die von dort dem Mieterverein antworten lassen. Ansonsten würde ich, wie Volker schon vorgeschlagen hat, mir dort auf alle Fälle Rat holen. Ich glaube nicht, das der Mieter auch nach Prüfung der Erfassungsgeräte Einsicht zeigt und die Nachzahlung akzeptiert. Ich vermute mal, der Mieter hat das Geld nicht und versucht sich auf diese Art und Weise vor der Zahlung zu drücken. Da kannst Du dann machen, was Du willst.

Soweit ist weiß, ist eine nachträgliche Minderung der Miete nicht zulässig. Einsicht in die Rechnung kannst Du dem Mieter doch gewähren, wenn Du die zulässigen 11 % oder weniger umgelegt hast. Damit nimmst Du ihm dann ja den Wind aus den Segeln, dass Du nicht kooperativ bist, auch wenn Du u. U. dazu nicht verpflichtet bist. Kannst Du ja auch mal mit Haus und Grund besprechen.

Mit dem Mieter wird es immer wieder Ärger geben. Der beste Weg wäre, sich zu trennen. Wieso gab es 2009 einen neuen Vertrag? Das könnte auch das Verhängnis werden, weil man nicht einfach so einen neuen Mietvertrag machen darf. Genau dieses Problem haben ja auch neue Eigentümer, wenn z. B. vom alten Eigentümer keine Nebenkosten umgelegt wurden. Da darf das auch bei Eigentümerwechsel nicht geändert werden. Darin sehe ich noch das größte Problem. Kauf/Erben bricht nämlich nicht Miete und man bekommt die alten Verträge mit den 'tollen' Bedingungen noch als Geschenk oben drauf. Wenn vorher eine Pauschale vereinbart war, kann es sein, dass damit auch jetzt alles abgegolten ist, weil die Klausel nicht verändert werden durfte - ich gehe mal davon aus, dass der Mieter einer Änderung nicht (schriftlich) zugestimmt hat.

LG
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RE: Heizkosten- Mieter zahlt Nachzahlung nicht

#10 von Susanne aka Sue , 28.11.2013 13:07

Hallo Zusammen,

ich wollte mal Rückmeldung geben:
die Nachzahlung wurde geleistet, nachdem ich auf das Schreiben Mieterbund geantwortet habe und zwar an den Mieter.
Doch der Besuch bei Haus+Grund hat auch was gebracht: die Mietverträge sind selbstverständlich gültig. Wir waren uns aber auch einig, dass wir Glück hatten und der Mieter den neuen MV unterschrieben hat.
Sicher hatten die Schwiegereltern den Pauschalvertrag gemacht, um die NK-Abrechnung zu umgehen, so hätten wir aber die zweite Wohnung niemals vermieten können.

Ausserdem haben wir die Abrechnungsfirma angeschrieben und mitgeteilt, dass der Mieter die Richtigkeit der Abrechnung in Frage stellt. Es wurde alles noch mal geprüft und das auch dem Mieter mitgeteilt.

Ich habe da mal eine Frage: wir vermuten inzwischen, dass er seine Lebensgefährtin nicht offiziell meldet, obwohl die ganz offensichtlich dort wohnt (Einrichtung Wohnung, wird immer persönlich oder telefonisch dort angetroffen) weil die wahrscheinlich eine Wohnung von der Arge bezahlt bekommt, wo jetzt wahrscheinlich ihre Tochter drin wohnt. Ich denke mal, wenn die offiziell mit ihm zusammen wohnen würde, würde die als Bedarfsgemeinschaft neu berechnet werden, die andere Wohnung würde nicht mehr bezahlt werden etc. Wie kriegt man sowas eigentlich raus?

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RE: Heizkosten- Mieter zahlt Nachzahlung nicht

#11 von Vermieterheini1 , 28.11.2013 18:24

Hallo Judy,

die Größe der Heizung (Anzahl der Rippen) spielt bei der Heizkostenabrechnung eine ganz entscheidende Rolle (wenn nicht alle Plattenheizkörper im Haus exakt die gleiche Größe und Bauform haben)
- sowohl bei "Verdunsterröhrchen" bei der Umrechnung von "Strichen" in den relativen Verbrauchsanteil
- als auch bei elektronischen Heizkostenverteilers als einzuprogrammierender oder einzurechnender Umrechnungsfaktor.
Eine falsch eingestellte "Größe" des Heizkörpers macht die ganze Heizkostenabrechnung unbrauchbar.

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RE: Heizkosten- Mieter zahlt Nachzahlung nicht

#12 von Judy , 29.11.2013 08:54

Hallo Vermieterheini,

normalerweise werden die Erfassungsgeräte doch von den Wärmediensten angebracht. Ich kenne hier niemanden, der privat solche Erfassungsgeräte angebracht hat. Wenn die Körper übermäßig groß sind, werden hier schon mal zwei Geräte angebracht, was aber bei meinen Objekten die Ausnahme ist. Dass das richtig ist, ist doch das Risiko des Wärmedienstes, wenn er in Anspruch genommen wird. Dafür zahlt man ja auch kräftig. Daher bevorzuge ich Wärmemengenzähler an den Strängen, die man dann ja auch selber abrechnen kann. Da muss man sich mit diesen Problemen nicht rumschlagen.

LG
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RE: Heizkosten- Mieter zahlt Nachzahlung nicht

#13 von Susanne aka Sue , 16.12.2013 08:40

Hallo Zusammen,

also Kalorimeta hat noch mal alle Daten seit 2010 aufgearbeitet und erklärt, das hat der Mieter dann bekommen. Jetzt kam ein weiteres Schreiben vom Mieterbund: die wollen immer noch Rückwirkend für den Badeinbau die Miete mindern und bemängeln, dass die Fenstergummis nicht getauscht wurden.
Wir haben bezüglich der Fenstergummis den Handwerker angefragt und der hat den Auftrag schlich und einfach vergessen, weil der Mieter öfters nicht anzutreffen war. Auftrag neu erteilt, danach kam eine Email, dass der Termin erneut abgesagt wurde. Das habe ich dem Mieterbund mal per Email mitgeteilt.
Wir sind die inzwischen so satt: Wir haben nun die Haus und Grund gebeten, die Korrespondenz zu übernehmen, mit Mieter und Mieterbund. Der Mieter soll erst mal eine Mieterhöhung nach Mietspiegel bis Kappungsgrenze bekommen und man möge auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen, vielleicht noch mit dem Zaunpfahl, dass uns es sehr recht wäre, wenn er das in Anspruch nimmt.
Wir haben definitiv keinen Bock mehr auf Vermietung und wollen das Haus verkaufen.

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RE: Heizkosten- Neues aus Oberhausen

#14 von Susanne , 16.07.2014 11:16

Hallo Zusammen,
der Mieter ist inzwischen ausgezogen, hat die letzte Miete einbehalten, die Wohnung sah aus wie Sau und die nun erstellt Nebenkostenabrechnung wird wieder abgewiesen.
Diesmal hat sich der DMB mal wieder was neues einfallen lassen: wenn wir nicht nachweisen, dass bei der Heizung in den letzten 5 Jahren ein hydraulischer Abgleich gemacht wurde, würde die Nachzahlung nicht bezahlt, denn dann wären die Ablesezahlen verfälscht. Nachdem nun der Mieter erneut die gleichen Kosten hatte wie im Vorjahr, und die Gründe: zugige Fenster, fehlende Dämmung, falsche Ablesewerten durch Kalorimeta abgeschmettert wurden, hat der DMB angeblich ein Gutachten eines Heizungsgutachters vorliegen (aus einem anderen Verfahren) der das bestätigt. Wir sind zwar beim Anwalt, der strengt sich aber auch nicht wirklich an.
Sollte der DMB damit durchkommen mache ich das öffentlich, dann wird jeder Mieter mit einer mehr oder weniger älteren Heizung seine Heizkostenabrechnung anfechten können. Denn ein hydraulischer Abgleich wird bei neuer Therme gemacht, aber gehört nicht zur Wartung von Altgeräten und verlangt auch bestimmte Voraussetzungen.
Schön ist es zu lesen, dass der Mieter für die Fehlberatung durch den Mieterbund haftet....jetzt wird geklagt.


Gruß Susanne

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RE: Heizkosten- Neues aus Oberhausen

#15 von Volker , 20.07.2014 15:47

Hallo Susanne,

lass dich nicht verunsichern:

Der hydraulische Abgleich hat nichts mit dem gemessenen Verbrauch zu tun. Allenfalls kann ein Gutachter feststellen, dass aufgrund zu geringer Pumpenleistung bei weit von der Heizungsanlage entfernt liegenden Heizkörpern das Thermostatventil weiter als notwendig aufgedreht werden muss und damit es zu einer höheren Temperatur des Heizkörpers kommt als es für eine gleichmäßige Beheizung bei ausreichendem Druck notwendig gewesen wäre. Ob das allerdings wirklich berechenbar ist, wage ich zu bezweifeln.

Der hydraulische Abgleich bewirkt nur, dass jeder Heizkörper gleich warm wird, gleichgültig, wie weit er von der Heizungsanlage entfernt ist. Was ich allerdings nicht verstehe, dass der Abgleich bei einer Therme gemacht wird. Therme kenne ich nur als Heizung für eine einzelne Wohnung, nicht als Heizung für mehrere Wohnungen. Bitte klär' mich auf.

Ich würde eine Kopie des Gutachten vom Mieterbund anfordern. Verbunden mit dem Hinweis, dass bei Nichtvorlage die Nachzahlung gerichtlich geltend gemacht wird. Unabhängig davon solltest du in jedem Fall Mahnbescheid wegen der letzten Mietzahlung beantragen. Wird der Mieter zahlen müssen, da es keine Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsgründe gibt. Oder?

Volker

Zitat von Susanne im Beitrag #14
Hallo Zusammen,
der Mieter ist inzwischen ausgezogen, hat die letzte Miete einbehalten, die Wohnung sah aus wie Sau und die nun erstellt Nebenkostenabrechnung wird wieder abgewiesen.
Diesmal hat sich der DMB mal wieder was neues einfallen lassen: wenn wir nicht nachweisen, dass bei der Heizung in den letzten 5 Jahren ein hydraulischer Abgleich gemacht wurde, würde die Nachzahlung nicht bezahlt, denn dann wären die Ablesezahlen verfälscht. Nachdem nun der Mieter erneut die gleichen Kosten hatte wie im Vorjahr, und die Gründe: zugige Fenster, fehlende Dämmung, falsche Ablesewerten durch Kalorimeta abgeschmettert wurden, hat der DMB angeblich ein Gutachten eines Heizungsgutachters vorliegen (aus einem anderen Verfahren) der das bestätigt. Wir sind zwar beim Anwalt, der strengt sich aber auch nicht wirklich an.
Sollte der DMB damit durchkommen mache ich das öffentlich, dann wird jeder Mieter mit einer mehr oder weniger älteren Heizung seine Heizkostenabrechnung anfechten können. Denn ein hydraulischer Abgleich wird bei neuer Therme gemacht, aber gehört nicht zur Wartung von Altgeräten und verlangt auch bestimmte Voraussetzungen.
Schön ist es zu lesen, dass der Mieter für die Fehlberatung durch den Mieterbund haftet....jetzt wird geklagt.


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