Sohn eines Mieters schlägt sich mit anderem Mieter

#1 von Judy , 23.08.2012 17:29

Der volljährige Sohn eines Mieters schlägt sich mit dem Schwiegersohn, der zu Besuch ist, des anderen Mieters. Der Besuch hatte behauptet, dass der Sohn der Mieterin ihm etwas gestohlen hätte, was jedoch nicht stimmt. Daraufhin ist der Sohn des Mieters ausgerastet und hat ihm eine blutige Nase geschlagen.

Der Sohn ist wegen anderen Delikte schon rechtskräftig verurteilt worden und der Vater muss ihm lt. Amt noch Wohnraum zur Verfügung stellen, da er noch keine 26 ist. Lediglich der Vater steht im Mietvertrag. Da es mit diesem Sohn schon häufiger Ärger gegeben hat, was auch schon Polizeieinsätze nach sich zog, würde ich gerne das Mietverhältnis fristlos kündigen bzw. notfalls auch fristgerecht. Kann ich auch dem Vater kündigen, weil der Sohn eine Gefahr für die anderen Mieter darstellt? Aufgrund anderer, aber nicht zur Kündigung ausreichender Vorkommnisse, würde ich auch gerne das Mietverhältnis mit dem Vater lösen. Gibt es eine Handhabe gegen den Sohn, dass zumindest er auszieht, falls ich dem Vater nicht kündigen kann? Im Netz habe ich hier Nichts eindeutiges gefunden.

Wer kann mir hier weiterhelfen?

LG
Judy


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zuletzt bearbeitet 23.08.2012 | Top

   

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