Bettwanzenbefall in der Wohnung - Was tun?

#1 von Volker , 14.10.2013 12:29

Hallo Vermieter und Selbstnutzer,

Bettwanzenbefall in der Wohnung - Was tun? Diese Frage stellt sich, sobald der Mieter reklamiert, dass die Wohnung bereits bei seinem Einzug mit Bettwanzen befallen war.

Dann liegt ein Mangel vor, der beseitigt werden muss.

Bettwanzen sind etwa 2,5 bis 6 Millimeter groß, wohnen in Betten, Bilderrahmen oder hinter Lichtschalterabdeckungen und kommen nachts, um Blut zu saugen. Bettwanzen breiten sich in deutschen Wohnungen immer mehr aus. Sie werden vom Hotelurlaub im Reisegepäck mit nach Hause genommen oder verstecken sich in gebraucht gekauften Möbelstücken. Die Stiche sind nicht nur lästig: Hat man die Plagegeister erst einmal in die eigene Wohnung eingeschleppt, sind sie nur schwer wieder loszuwerden. Wie Sie einen Befall erkennen und einen professionellen Schädlingsbekämpfer bei seiner Arbeit unterstützen können, erklärt das als PDF angehängte Faltblatt.

Das Faltblatt kann auch beim BundesUmweltamt kostenfrei bestellt werden.

Den Schädlingsratgeber erreichen Sie hier.

Volker


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zuletzt bearbeitet 14.10.2013 | Top

RE: Bettwanzenbefall in der Wohnung - Was tun?

#2 von Judy , 17.10.2013 10:47

Kannst Du die Schädlingsbekämpfung nicht über die Nebenkosten umlegen? Ich glaube kaum, dass sich sicher nachweisen lässt, wer die Biester eingeschleppt hat. Der neue Mieter kann sie ja theoretisch auch selber mit seinen Sachen eingeschleppt haben. Wenn der alte Mieter nie etwas davon erwähnt hat würde ich mich erst mal auf den Standpunkt stellen, dass der neue Mieter der Verursacher ist. Wenn der bisherige Mieter nie Probleme mit Ungeziefer hatte, dort schon länger gewohnt hat, jetzt ausgezogen ist und schon gibt es Probleme, liegt doch der Verdacht nah, dass der neue Mieter der Verursacher ist. Vor den Viecher ist niemand sicher und es dauert häufig Monate, bis dass die Gefahr erkannt wird. Kann der Schädlingsbekämpfer evtl. feststellen, wie lange der Befall schon vorliegt? Ich habe mal gehört, dass man das anhand der Nachkommenmenge errechnen kann.

Ohne Schädlingsbekämpfer wird da wohl kaum etwas laufen, da man nur so sicher sein kann, dass man die ungebetenen Gäste auch wieder los wird.

LG
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RE: Bettwanzenbefall in der Wohnung - Was tun?

#3 von Volker , 17.10.2013 15:59

Hallo Judy,

Umlage über Betriebskosten halte ich für problematisch. Es ist ja nicht das Haus, sondern nur eine Wohnung betroffen. Betriebskosten sind die Kosten, die das Gebäude als Gesamtheit betreffen. Also Ungeziefer im Keller. Ob Silberfische in der Wohnung unter die Betriebskosten fallen, dürfte auch zweifelhaft sein.

Anhand der Kot-Spuren der Wanzen kann festgestellt werden, ob der Befall bereits längere Zeit vorhanden ist oder ob der neue Mieter diesen verursacht hat. Wenn z. B. dessen Bettgestell sauber ist, jedoch hinter dem Lichtschalter entsprechende Spuren vorhanden sind, dürfte der neue Mieter als Verursacher ausfallen.

Ein Schadensanspruch gegenüber den Altmieter kann nach § 548 BGB nur innerhalb der 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung geltend gemacht werden. Danach tritt Verjährung ein. Ob ein Mieter den Befall mit Bettwanzen anzeigt, richtet sich nach dem "Schamgefühl". Ich gehe davon aus, dass die wenigsten dieses anzeigen. Zumal nicht jeder von Wanzen gebissene auch entsprechende Symptome bemerkt.

Schau dir mal den Schädlingsratgeber für die Wanzen an, ist sehr aussagefähig.

Volker


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RE: Bettwanzenbefall in der Wohnung - Was tun?

#4 von Judy , 17.10.2013 17:42

Hallo Volker,

ich sehe es so, dass die Bettwanzen ja weiter wandern könnten und somit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Ich weiß von Verwaltern, wo z. B. sehr viele kleinere Appartments in dem Haus sind, die auch von Firmen angemietet werden und es daher wechselnde Bewohner gibt, dass da dann auch mal ganz gerne ein Kühlschrank lebt bzw. anderes Getier eingeschleppt wird. Da wird dann ganz einfach der Schädlingsbekämpfer bestellt und die Kosten auf die Nebenkosten umgelegt, weil sich der Verursacher nicht mehr klar feststellen lässt.

Hat der Schädlingsbekämpfer festgestellt, dass im Bett nichts ist oder sagt das der Mieter? Ich habe mal gehört, dass man schon nach recht kurzer Zeit 4 bis 6 Wochen erhebliche Probleme mit den Tieren bekommt, weil die sich dann so vermehrt haben, dass derjenige, der die Viecher hat, etwas unternehmen muss, wenn er da noch wohnen möchte. Einer Bekannten von mir ist das mal nach einer Geschäftsreise passiert. Sie ahnte auch nichts Böses, aber nach ca. 6 Wochen war sie so zerstochen, dass nur noch der Schädlingsbekämpfer helfen konnte. Somit dürfte das Bemerken des Befalls auf alle Fälle innerhalb der 6 Monate liegen. Beschwert sich denn der Mieter schon von Beginn an oder erst nach Wochen?

LG
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RE: Bettwanzenbefall in der Wohnung - Was tun?

#5 von Volker , 18.10.2013 14:04

Hallo Judy,

der neue Mieter beschwert sich kurz nach Einzug. Nach den Spuren in der Wohnung ist der Befall bereits vor Einzug gewesen. Allerdings stand die Wohnung auch etwas länger als 6 Monate leer, so dass allein aus diesem Grund die Verjährung gegenüber dem Altmieter eingetreten ist.

Behandlung durch den Schädlingsbekäpfer ist eingeleitet. Die Dauer ist jedoch noch nicht abzusehen.

Ich überlege, ob man bei Übergabe einer Wohnung vom Altmieter nicht doch in jedem Zimmer eine Steckdosenabdeckung abschraubt, um einen Befall zu erkennen. Auch wenn vermutlich meistens kein Befall vorliegen wird. Aber aufgrund der Reisefreudigkeit der heutigen Mieter heißt das ja nicht, dass es auf Dauer so bleiben muss.

Auf die Umlage als Betriebskosten werde ich verzichten. Will die Altmieter nicht vergraulen. Die würden hellhörig, da es in den vergangenen Jahren keine Notwendigkeit einer Schädlingsbekämpfung gegeben hat. Und du kennst ja die Mietereinstellung: Ich will alles haben, aber nichts dafür bezahlen. Und bei ca. 30.000 leer stehenden, bezugsfertigen Wohnungen ist schnell der berühmte Tropfen da, der zum Umzug führt.

Volker


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RE: Bettwanzenbefall in der Wohnung - Was tun?

#6 von Judy , 18.10.2013 17:11

Hallo Volker,

das sehe ich auch so. Manchmal ist es besser, die Kosten zu schlucken. Allerdings gibt es hier keine Probleme, gute Wohnungen neu zu vermieten. Es gibt eigentlich nur Probleme, wo die Wohnungen z. B. noch Elektroheizung oder ein sehr altes Badezimmer haben. Der Gesamtzustand muss einfach der Miete angemessen sein.

Da die Tierchen so klein sind, frage ich mich, ob man es tatsächlich bei einer Übergabe gesehen hätte. Es ist doch heute schon fast Standard, dass eine Übergabe nur noch abends möglich ist, da die Mieter ja alle arbeiten. Manche hoffen auch, dass der Vermieter dann gewisse Dinge nicht sieht. Wenn die Kosten dann überschaubar sind, sind gute Altmieter bestimmt besser, als wenn man dann einmalig die Kosten für die Schädlingsbekämpfung bezahlt bekommt.

LG
Judy

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