Falsche Selbstauskunft

#1 von Judy , 17.10.2013 10:59

Von einer Bekannten habe ich gehört, dass sie sich mit einem Mieter rumärgert, der gerade erst eingezogen ist. Kaution nur die erste Rate gezahlt, 1. Miete verspätet und halb, 2. Miete verspätet und seither nun gar nichts mehr. Bei der Selbstauskunft war angegeben worden, dass man mit 4 Personen/2 Erwachsene und 2 Kinder dort einziehen wollte. Nun wohnen da insgesamt 8 Personen, es sind jedoch nur 6 dort auch gemeldet. Das Mietverhältnis begann am 01.07.2013. Da offensichtlich falsche Angaben in der Mieterselbstauskunft gemacht wurden, die Miete inzwischen gar nicht, die Kaution auch nicht, wie vom Gesetzgeber gefordert, gezahlt wurde, ist das Mietverhältnis fristlos und hilfsweise fristgerecht gekündigt worden. Mit Unterschrift unter die Selbstauskunft hat der Mieter zugestimmt, dass der Mietvertrag nichtig ist bzw. eine fristlose Kündigung erfolgen kann, wenn er unwahre Angaben macht. Den Zugang der Kündigung hat er quittiert, macht jedoch keine Anstalten, auszuziehen. Das zu den Fakten.

Inzwischen hat sich der Mieter beim Anwalt schlau gemacht und er hat gesagt, dass man die Freundin des minderjährigen Sohnes habe aufnehmen dürfen, da sie schwanger ist. Da eine Schwangerschaft vorliegt, ist eine Kündigung nicht möglich. Mein Rechtsempfinden sagt jedoch etwas anderes aus. Meine Bekannte sagte mir, dass die Schwangerschaft schon so weit fortgeschritten ist, dass man es auch im Juli hätte wissen musste. Da war dann ja noch ein Umzug möglich. Außerdem stehen nur die beiden Erwachsenen im Mietvertrag und es ist nicht deren Tochter. Die 2 dort nicht gemeldeten Personen sind angeblich Dauerbesuch, wovon eine Person ein älteres Kind als einer anderen Beziehung ist. Hat jemand Erfahrung, wie deutsche Gerichte so eine Konstellation sehen?

Für mich sind es ganz klar Mietnormaden, die schon aus der letzten Wohnung rausgeflogen sind, man ohne große Kündigungszeit sofort einziehen konnte. Das hätte meiner Bekannten sehr zu denken geben sollen, ist aber nun nicht mehr zu ändern. Für mich ist entscheidend, dass der Mieter falsche Angaben in der Selbstauskunft gemacht hat und durch die Unterschrift zugestimmt hat, dass der Vertrag nichtig ist und er damit ausziehen muss. Die Kündigung ist übrigens auch wegen schleppender und fehlender Miet-, Kautions- und Nebenkostenzahlungen erfolgt.

Es bleibt nur zu hoffen, dass meine Bekannte schnell ein Räumungsurteil bekommt, damit die Wohnung geräumt werden kann. Im schlimmsten Fall dauert so eine (fortgeschrittene) Schwangerschaft ja auch nicht mehr endlos und danach ist dann das Mietverhältnis wegen fehlender Miete auf alle Fälle fristlos zu kündigen bzw. notfalls fristgerecht.

Ich bin sehr auf die Kommentare gespannt, ob auch schon mal jemand so etwas erlebt hat.

LG
Judy

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RE: Falsche Selbstauskunft

#2 von Volker , 17.10.2013 16:22

Hallo Judy,

selbst erlebt noch nicht. Allerdings eine in diese Richtung gehende Situation, bei der Mutter mit zwei volljährigen Kindern in eine drei Zimmer Wohnung einziehen wollte. Verdiener war angeblich eines der Kinder. Mieter wollte jedoch nur die Mutter werden.

Ich habe dann auf Selbstauskunft aller Personen (Mietinteressent und Kinder als Mitbewohner) bestanden und diese auch erhalten. Ob die Kinder tatsächlich unterschrieben haben oder nicht, war nicht nachzuprüfen. Allerdings ergab die Anfrage beim Amtsgericht, dass der angebliche Verdiener (Kind) bereits im Schuldnerverzeichnis eingetragen war.

Die "Familie" war ziemlich sauer, als ich denen die Eintragung im Schuldnerverzeichnis mitteilte und einen Mietvertrag ablehnte.

Die Bekannte sollte sich dringend anwaltlich vertreten lassen. Wichtig ist auch, dass der Anwalt die Neuregelung hinsichtlich der Hinterlegung der fälligen Mietteile und Kaution beim Gericht beantragt.

Wenn die "Dauerbesucher" sich bereits seit Mietbeginn in der Wohnung aufhalten, ist dieses eine (vermutlich unberechtigte) Gebrauchsüberlassung. Also ein weiterer Grund zur fristlosen Kündigung.

Ich wünsche der Bekannten starke Nerven.

Volker


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