Mietkautionsversicherung in Anspruch nehmen - Mietvertrag & Datenschutz?

#1 von Lost_in_Space , 04.01.2014 22:56

Hallo, allerseits,
eine verquaste Situation: Mieter sind abgetaucht mit einem Schuldenberg hinter sich. Sie haben eine R+V-Mietkautionsversicherung abgeschlossen, die ich nun in Anspruch nehmen will. Ich habe einen vollstreckbaren Titel zur Räumung und Zahlung, die Vollstreckung (Räumung) ist beauftragt. Die Kosten übersteigen die Kaution schon bei Weitem. Nun hat die Versicherung erstmal einen Anwalt beauftragt, der die Inanspruchnahme prüfen soll (garantiert das letzte Mal, dass ich so eine Versicherung akzeptiere!!! Soviel zum anstandslosen Zahlen...).
Ich hatte der Versicherung eine Kopie des Titels zugeschickt, aus dem ja die Höhe der Forderung, die Räumungsforderung usw. hervorgeht.

Nun wollen die dennoch eine Kopie des Mietvertrages obwohl dieser ja nun schon quasi gerichtlich geprüft wurde. Ich denke aber, das ist doch nicht meine Aufgabe, da ich ja nun auch nicht der Kunde der Versicherung bin - soll der Mieter diese Kopie doch zur Verfügung stellen, zudem ist das ja auch eine Datenschutzfrage. Ich darf doch nicht mal die Telefonnummer meiner Mieter weiter geben!

Daher meine Frage:
- Bin ich verpflichtet, der Versicherung den MV zur Verfügung zu stellen, bzw. bin ich dazu berechtigt?
- Hat jemand Erfahrungen zum Thema Inanspruchnahme von Mietkautionsversicherungen?

Es dankt und grüßt
LiS

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RE: Mietkautionsversicherung in Anspruch nehmen - Mietvertrag & Datenschutz?

#2 von Volker , 08.01.2014 13:22

Hallo LiS,

zuerst zur Frage 2: Ich habe keine Erfahrung mit der Kautionsversicherung. Jedoch stimme ich dir zu, dass ich diese als Vermieter nicht nehmen würde.

Immer nach der Devise: Nur bares ist wahres. Also die sogenannte Barkaution und das Geld dann auf ein Kautionskonto bei der Hausbank München deponieren.

Zur Frage 1:

Ich würde mir als erstes die Frage stellen, wie komme ich schnell an die Leistung der Versicherung? Also Kopie des MV an diese.

Nun zum Datenschutz: Die Versicherung erhält mit dem Mietvertrag keine Daten, die sie nicht bereits kennt. Also werden ihr keine Daten übermittelt, die neu sind.

Andererseits ist die Datenübermittlung durch die Übersendung der Kopie des Mietvertrages im Interesse des Mieters. Dieser wird in Höhe der Versicherungsleistung von seiner Pflicht zum Schadenersatz befreit; er erleidet damit keine Nachteile. Also ist der Vermieter berechtigt, im Interesse des Mieters die Mietvertragsdaten zu übermitteln.

Volker


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RE: Mietkautionsversicherung in Anspruch nehmen - Mietvertrag & Datenschutz?

#3 von Lost_in_Space , 08.01.2014 16:20

Inzwischen habe ich die Frage an den zustaendigen Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes wo die Versicherung sitzt, weiter geleitet.
Dieser stimmte meiner Rechtsauffassung grundsaetzlich zu zumal der Versicherung mit dem vollstreckbaren Titel bereits ein ausreichender Beleg ueber die Existenz eines Mietverhaeltnisses vorliegt. Ich habe mit dessen Rueckendeckung bei den von der Versicherung beauftragten Anwaelten angerufen und die Sache noch mal daragelegt.
Habe darauf verwiesen, dass ich den Mieter selbst nicht um Zustimmung fragen kann weil halt nicht auffindbar.
Daraufhin wollte man nur noch einen Beleg ueber die gezahlten Gerichtskosten was ja kein Problem war und dann wuerde man sich mit mir in Verbindung setzen...mal sehen was jetzt kommt...

LiS


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zuletzt bearbeitet 08.01.2014 | Top

   

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