Welche Nebenkosten können auf den Mieter umgelegt werden

#1 von Eva - Maria , 12.12.2014 17:19

Guten Abend,

Leider muss ich nun die Vermietertätigkeiten für einen Angehörigen übernehmen.

Nun sind mir folgende Probleme aufgefallen:

Der Mietvertrag besteht seit 1970.

Leider sind dort nur Allgemeine Nebenkosten angegeben worden seitens meines Angehörigen .
Diese sind : Allgemein Strom, Heizung

Im Laufe der Jahre sind dann noch andere Nebenkosten hinzu gekommen.
Die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind.
Diese sind : Gartenpflege ( Mieterin darf den Garten mit nutzen)
Hausreinigung ( Kehrwoche, Schneeschippen etc.)
Kabel TV

Müllgebühr wurde seitens meines Angehörigen vergessen in den Mietvertrag reinzunehmen.

Nun ist das Problem das die Mieterin sich seit Jahren weigert diese Kosten zu bezahlen.

Da sie sich auf den Mietvertrag von 1970 bezieht und der Ansicht ist, das sie Kosten die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind nicht bezahlen muss.

Mein Angehöriger hatte darauf keinen Nerv und hat es dann einfach so laufen lassen.

Jetzt ist meine Frage, kann ich diese Nebenkosten auf die Mieterin umlegen?

Bzw. muss die Mieterin diese Kosten tragen?

Falls sie die Kosten bezahlen muss, wie kann ich dies sinnvoll begründen?

Vielen Dank und mit freundlichem Gruß


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RE: Welche Nebenkosten können auf den Mieter umgelegt werden

#2 von Volker , 15.12.2014 10:56

Hallo Eva - Maria,

entscheidend sind die Vereinbarungen im Mietvertrag. Wenn dort die von dir genannten Nebenkosten (Allgemeinstrom und Heizung) ausdrücklich genannt sind, können auch nur diese umgelegt werden.

Wenn ich es richtig verstanden habe, sind die Änderungen bezüglich Garten, Hausreinigung und Kabel-TV ursprünglich nicht im Mietvertrag enthaltene Nutzungen bzw. Belastungen gewesen. Wenn bei einer Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit (Garten, Kabel) keine Vereinbarungen geschlossen werden, können die Nebenkosten später auch nicht vom Mieter verlangt werden. Die Hausreinigung dürfte demzufolge 1970 durch den Mieter selbst gemacht worden sein. Falls dieses richtig ist, wäre zu klären, ob es bei Vergabe der Reinigung an einen Dritten nicht doch Absprachen zur Kostenübernahme gegeben hat. Allerdings aus meiner Sicht mit wenig Erfolg hinsichtlich einer jahrelang nicht gelebten Kostenbeteiligung.

Entscheidend ist die Auffassung der Gerichte, dass mit der Miete auch die Nebenkosten abgegolten sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die "andere" Vereinbarung im Mietvertrag bezieht sich nur auf Strom und Heizung und bedeutet daher im Umkehrschluss, dass alles andere mit der Miete abgegolten ist.

Daher kann ich nur empfehlen, die Miete im Rahmen des möglichen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu erhöhen. Eine Änderung des Mietvertrages hinsichtlich der Umlage der weiteren Nebenkosten wird sich nach deiner Schilderung wohl nicht erreichen lassen.

Volker


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RE: Welche Nebenkosten können auf den Mieter umgelegt werden

#3 von Judy , 17.12.2014 10:24

Ich sehe es wie Volker. Es ist immer sehr übel, wenn man solche Verträge 'erbt' und dann auf erheblichen Kosten sitzen bleibt. Solche Mieter ziehen freiwillig auch nie aus, stellen jedoch Ansprüche ohne Ende. Allerdings steht nirgendwo, dass der Vermieter alle Wünsche des Mieters erfüllen muss, wenn es z. B. um ein neues Badezimmer, neue Fenster, neue Heizungsanlage, Bepflanzung und Pflege des Gartens etc. geht. Auf diesem Weg bekommt man irgendwann den Mieter evtl. aus der Wohnung, wenn er sonst zu keinem Kompromiss bereit ist.

Manchmal hilft aber auch ein vernünftiges Gespräch mit dem Mieter, wobei man sich darauf einigt, dass man z. B. einen seiner Wünsche erfüllt und er dafür zumindest einen Teil der neuen Nebenkosten übernimmt. Beim Kabel-TV würde ich mal prüfen, ob man den Kabelvertrag nicht kündigen kann, wenn im Mietvertrag nicht steht, dass ein TV-Anschluss gestellt wird. So kann man die Kosten auch in Grenzen halten. Eine Sat-Anlage, die jeder Mieter dann selber kaufen muss, ist kostenfrei beim Empfang - mal so als Argumentationshilfe. ;-). Hier kann man z. B. auch die Größe der Mülltonnen frei wählen. Kann man da evtl. auf eine kleinere Tonne umstellen, was ja auch Kosten senken würde ...

LG
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