Neuregelung bei der Kirchensteuer ab 2015

#1 von Magda , 12.11.2014 15:16

Ab dem 1. Januar 2015 erfolgt der Kirchensteuereinbehalt auf Kapital-Erträge automatisch.

Weiterlesen auf: http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/K...teuer_node.html

Wer bisher keinen Freistellungsantrag gestellt hat, sollte das ggf. noch nachholen (sofern möglich).
Kirchensteuer zahlen nur Steuerpflichtige, die einer Konfession angehören.

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RE: Neuregelung bei der Kirchensteuer ab 2015

#2 von Volker , 12.11.2014 15:55

Hallo Magda,

siehe auch den Beitrag zur Sperre. Allerdings ist die Frist bereits abgelaufen.

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