Ab dem 1. Januar 2015 erfolgt der Kirchensteuereinbehalt auf Kapital-Erträge automatisch.
Weiterlesen auf: http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/K...teuer_node.html
Wer bisher keinen Freistellungsantrag gestellt hat, sollte das ggf. noch nachholen (sofern möglich).
Kirchensteuer zahlen nur Steuerpflichtige, die einer Konfession angehören.
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Hallo Magda,
siehe auch den Beitrag zur Sperre. Allerdings ist die Frist bereits abgelaufen.
Volker
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