Übersicht Bescheinigungsbehörden bei Steuerbegünstigung für Baudenkmale oder schutzwürdige Kulturgüter

#1 von Volker , 25.07.2015 15:18

Das Finanzministerium hat am 04.06.2015 die Übersicht über die zuständigen Bescheinigungsbehörden bei Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung für Baudenkmale (§§ 7i, 10f, 11b EStG) oder für schutzwürdige Kulturgüter (§ 10g EStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl I Seite 1346), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 1. April 2015 (BGBl I Seite 434) veröffentlicht.

Das Schreiben des Ministeriums ist als PDF-Datei angehängt.

Volker


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