Natursteinfensterbank außen Austausch rechtmäßig?

#1 von Judy , 19.10.2015 08:30

Bei einer Wohnungsrücknahme wurde festgestellt, dass der Mieter einen ca. 8 cm großen Fleck auf einer Natursteinfensterbank verursacht hat. Außerdem gibt es noch zwei oder drei kleinere Flecken, die ca. 1 € groß sind. Die Eigentümerin hat sich nun an den Maler gewandt, der die Fensterbänke vor ca. 4 Jahren eingebaut hat. Er hat festgestellt, dass sich der Fleck nicht entfernen lässt und will eine neue Fensterbank einbauen. Da das Haus inzwischen eine Wärmedämmung erhalten hat und die Fensterbank somit nicht einfach zu tauschen ist, soll der Spaß fast 500,00 € kosten. Der Maler hat der Eigentümerin den Floh ins Ohr gesetzt, dass der Mieter für eine neue Fensterbank einzustehen hat.

Ich als Verwalterin sehe das etwas anders. Für mich ist der Gebrauchswert der Fensterbank nicht eingeschränkt. Es handelt sich hierbei um einen Schönheitsfehler. Da die Bank außen ist, wird es durch die Witterung dauerhaft auch zu Schäden kommen. Daher bin ich der Meinung, dass der Mieter nur eine Wertminderung zu zahlen hat, da der Gebrauch der Fensterbank durch den Fleck nicht beeinträchtigt ist. Ich denke, dass hier 50,00 € bis 100,00 € angemessen wären. Kann mir hier jemand sagen, wie die Rechtslage ist bzw. hat selber schon mal so einen Fall gehabt. Bei Google habe ich leider nichts dazu finden können.

LG
Judy

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