Hallo Vermieter,
der Bundesgerichtshof hat in einem weiteren Urteil die Möglichkeit, auch bei einer BGB-Gesellschaft wegen Eigenbedarf eines Gesellschafters zu kündigen, bestätigt.
Das Urteil ist nachfolgend angehängt und auch unter Gerichtsurteile gespeichert. Ebenso das Urteil VIII ZR 232/15.
Volker
Beiträge: | 686 |
Registriert am: | 26.10.2010 |
Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen |