Was darf ich erfragen?

#1 von sk80 , 10.01.2018 15:31

Hallo alle miteinander,

Ich habe mir vor kurzem eine Wohnung gekauft und möchte diese nun vermieten. Ich habe auch schon Mietinteressenten und möchte diesen nun eine Mieterselbstauskunft zukommen lassen. Meine Frage ist nun, welche Fragen sind im Rahmen einer Mieterselbstauskunft zulässig?

Danke schonmal in Voraus.


Grüße,

Steffan

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RE: Was darf ich erfragen?

#2 von Volker , 11.01.2018 13:42

Hallo Steffan,

fragen darfst du nach

- Name
- Vorname
- ggf. Geburtsname
- Geburtsdatum
- Anschrift (mit Ausweis abgleichen)
- Beruf
- Arbeitgeber
- monatliches Nettoeinkommen
- ob Haustiere vorhanden sind
- Kinder (Anzahl und Alter), die in der Wohnung leben werden.

Die Angaben sollten wahrheitsgemäß erfolgen. Deshalb empfiehlt sich der Hinweis, dass der Abschluß des Mietvertrages von den Angaben abhängig ist und dass unwahre oder unrichtige Angaben zur Anfechtung des noch abzuschließenden Mietvertrages führen können.

Wichtig ist außerdem die Frage nach Abgabe der Vermögensauskunft (§ 802 ff ZPO), nach anhängigen Mahn- oder Insolvenzverfahren.

Ich lasse mir außerdem bestätigen, dass der Interessent in der Lage ist, die laufende Miete und eine Mietsicherheit in Höhe von drei Monatsmieten ('Kaltmiete) zu erbringen.

Nach Möglichkeit auch die Schufa-Selbstauskunft verlangen. Die persönlichen Angaben immer mit dem Personalausweis abgleichen. Nach Möglichkeit eine Kopie des Ausweises (ist eigentlich nicht zulässig) machen.

Bei verheirateten Interessenten bzw. solche, die mit einer weiteren Person zusammen leben, den Ehegatten bzw. Lebensgefährten als Mitmieter mit in den Mietvertrag aufnehmen. Daten auch für die Mitmieter erfragen und durch Unterschrift bestätigen lassen.

Volker


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RE: Was darf ich erfragen?

#3 von LandLady , 30.10.2018 09:29

Eine Schufa Auskunft muss man selbst einholen, wenn ich mich nicht irre?

ps: Online gibt es Mieter Selbstauskünfte, die du herunterladen kannst. Viel Erfolg!

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RE: Was darf ich erfragen?

#4 von Judy , 01.03.2019 16:33

Wichtig ist auch noch der Hinweis, dass der Mieter die Angaben freiwillig macht und nur das ausfüllen muss, was er möchte.

Dir hast dann natürlich die Entscheidungsfreiheit, ob Du einen Mieter nimmst, der keine Auskünfte über seine Vermögensverhältnisse machen will.

LG
Judy

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