Fristlose Kündigung durch Zahlung geheilt und dann wieder keine Mietzahlung

#1 von Judy , 24.06.2017 14:25

Ich habe einer Mieterin fristlos und fristgerecht gekündigt, als 2 Mieten und Teile der Kaution ausstanden. Die fristlose Kündigung wurde durch Zahlungen der beiden Mieten und Teile der Kaution geheilt. Hier kann man sich streiten, ob nicht die gesamte Kaution dann zu zahlen gewesen wäre, da zuvor eine Teilzahlung vereinbart wurde, jedoch mit dem Zusatz, dass bei Rückstand sofort alles fällig ist. Allerdings gehen hier die Urteile sehr auseinander. Somit habe ich die fristlose Kündigung erst einmal als geheilt angesehen.

Einen Monat später wiederum keine Mietzahlung von der besagten Mieterin. Auch zuvor war sehr häufig unpünktlich und nur nach Androhung der Kündigung gezahlt worden. Ich habe wiederum fristlos gekündigt, weil ich meine gelesen zu haben, dass nach einer Heilung eine weitere unpünktliche Zahlung ausreicht, um die fristlose Kündigung wieder aufleben zu lassen. Leider kann ich den Text nicht mehr finden, wo ich das gelesen habe. Die Mieterin ist nun zum Anwalt marschiert und meint, dass sie erst wieder mit 2 Mieten im Rückstand sein muss, um überhaupt fristlos gekündigt werden zu können. Ist das richtig? Wer kann mir hier etwas sagen? Mein Freund google konnte mir hier leider auch nicht weiterhelfen, weil das wohl nicht so häufig vorkommt.

Die Mieterin hatte dem Anwalt nur die letzte fristlose Kündigung vorgelegt, worauf der Anwalt natürlich schrieb, dass die fristlose Kündigung nicht wirksam ist, weil keine 2 Mieten Rückstand bestehen. Ich habe ihn dann darauf hingewiesen, dass es bereits zuvor eine fristlose Kündigung gab und die letzte durch Zahlung der Miete geheilt wurde. Nun hat er auch der fristgerechten Kündigung widersprochen. Nach meinem Kenntnisstand rettet die Mieterin doch bei einer fristlosen und fristgerechten Kündigung nichts und man muss ausziehen. Hat hier jemand einen anderen Kenntnisstand bzw. kann mir sagen, worin der Grund liegen könnte, dass auch die fristgerechte Kündigung außer Kraft gesetzt wird? Seit Beginn des Mietverhältnisses hat die Mieterin lediglich einmal pünktlich und die Kaution bis heute nicht vollständig bezahlt. Sie wohnt dort seit 7 Monaten.

Danke für eine Antwort.

LG
Judy

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