Wer muss sich an Kosten beteiligen?

#1 von LandLady , 05.03.2019 13:53

Hallo,

ich würde gern mal kurz anfragen, wie es sich bei einem Mehrheitsbeschluss im Haus verhält. Angenommen man hat ein Haus, in dem 6 Parteien wohnen. Davon sind 2 Wohnungen Eigentum und 4 Wohnungen vermietet. Nun geh es um Kleinigkeiten wie, ob und wann ein Hausmeisterservice, Reinigungsservice etc bestellt wird. Bisher wurde derlei Aufgaben selbst erledigt, aber auf Grund von Krankheit geht das nun nicht mehr. Kann man die Kosten ohne Probleme nun auf die jeweiligen Parteien im Haus umlagern oder geht das so einfach und spontan nicht?

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RE: Wer muss sich an Kosten beteiligen?

#2 von JensSchiffer , 06.03.2019 09:00

Hallo Landlady,

bist du die Eigentümerin des Hauses? Ich muss annehmen, dass nein, denn sonst hättest du sicherlich schon vom Wohnungseigentumsgesetz (1951) gehört. Gibt es einen Verwalter für den Besitz? "Durch §27 WEG ist der Verwalter betraut die Beschlüsse der WEG durchzuführen und die Hausordnung durchzusetzen, die durch die Eigentümer beschlossen wird." (aus https://www.hausverwalterscout.de/Magazin-das-wohnungseigentumsgesetz-und-die-verwalterbestellung)
Wenn du in der Hausordnung bestimmst, wie die Reinigung im Haus etc. verteilt werden soll, dann hat das seine Richtigkeit.
Ich denke, wenn es 3 Eigentümerparteien in deinem Haus gibt, sollten diese bestenfalls einträglich beschließen, welche Rechnungskosten wie verteilt werden sollen.
Wer nun welches Recht hat, würde ich bei so wenigen Parteien im Haus hintenan stellen und darauf schauen, wie man friedlich eine Lösung findet, mit der alle leben können.


"Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht."

 
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