Wann Unterlagen anfordern?

#1 von LandLady , 11.04.2019 10:47

Hallochen,

die richtigen und geeigneten Mieter*innen zu finden, ist ohnehin schon eine Qual. Spreu von Weizen trennen usw.
Nun habe ich überlegt, ob es nicht sinnvoll ist, die potentiellen Mieter*innen bereits Unterlagen bei der Besichtigung mitbringen zu lassen, um so wenig Aufwand wie möglich zu haben. Dass das nicht rechtens ist usw., ist mir bewusst, aber im Endeffekt werden sie schon klein beigeben, denn oft wollen DIE ja was von UNS.
Und diese haben dann eben einen Vorteil vor den anderen Bewerber*innen.

Wie macht ihr das mit den Unterlagen? Bei uns werden die immer super spät oder nur unvollständig eingereicht. Wann müssen für euch ALLE Unterlagen da sein und wo macht ihr noch Ausnahmen?

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RE: Wann Unterlagen anfordern?

#2 von JensSchiffer , 12.04.2019 13:44

Naja kommt sicherlich immer darauf an, um welches Mietobjekt es sich handelt. Wir hatten bisher zum Beispiel nur einzelne Besichtigungen,
wo man im Vorfeld geklärt hat, welche Unterlagen mitzubringen sind. In Ballungsgebieten sieht die Sache natürlich anders aus. Da sind immer mal ein paar Leute dabei,
die zur Besichtigung kommen und überhaupt keine Unterlagen dabei haben. Die sind dann quasi schon disqualifiziert aber man lässt sie trotzdem dran teilhaben,
um die anderen Interessenten noch mehr unter Druck zu setzen...

Im Gegensatz zu dieser Auflistung, wäre mir zum Beispiel nur die Selbstauskunft mit Personalausweis, Einkommensnachweise und die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wichtig.
Alles andere kann man sich auch noch später nachreichen lassen. In der Gegend, wo wir unsere Wohnung vermieten ist man dann nämlich auch froh,
wenn man jemanden findet.

Beste Grüße


"Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht."

 
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zuletzt bearbeitet 12.04.2019 | Top

RE: Wann Unterlagen anfordern?

#3 von Judy , 17.04.2019 17:20

Das kann böse nach hinten losgehen, wenn man Unterlagen fordert, worauf man kein Anrecht hat. Ich sage nur Datenschutzverordnung. Hier bringt eigentlich so gut wie kein Mieter Unterlagen mit. Wenn man mal Glück hat, hat man evtl. eine Gehaltsabrechnung dabei. Es gibt auch Vermieter, die grundsätzlich keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen. Kann man dies zum Nachteil des Interessenten gelten lassen? Manchmal wissen die Vermieter ja auch noch gar nicht, dass die Mieter umziehen wollen. Dann kann der Mieter ja so eine Bescheinigung auch nicht vorliegen. Im Zweifel hilft das ja auch nichts, wenn es wirklich Zahlungsprobleme geben sollte.

Leider ist es heute ja so, dass Mieter sich hinterher, wenn sie aufgrund der Papierform nicht genommen wurden, in die Wohnung klagen können oder zumindest Schadensersatz für sich herausholen können. Daher mache ich das so, dass ich eine freiwillige (das ist jetzt wichtig, dass es freiwillig ist) Mieterselbstauskunft nach der Besichtigung interessierten Mietern, die bei mir auch in die engere Wahl gekommen sind, mitgebe. Bei Aushändigung sage ich denen auch ganz deutlich, dass derjenige die Wohnung bekommt, der zuerst die Unterlagen vollständig vorgelegt hat. Diese Mieterselbstkunft wird Grundlage für den Mietvertrag und erhält einen Satz, dass, wenn hierbei gelogen wird, der Mietvertrag angefochten werden kann und der Mieter die Wohnung auf Anforderung sofort wieder rausgeben muss. So hat man zumindest im Fall der Fälle bessere Karten bei Gericht, da man den Mieter darauf hingewiesen hat, dass es Konsequenzen hat, wenn man hier unehrlich ist.

LG
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